Land Salzburg

Beschluss: Registrierungspflicht für Airbnb & Co

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Das neue Nächtigungsabgabegesetz soll Chancengleichheit mit gewerblichen Betrieben herstellen.

Salzburg/San Francisco. Das Land Salzburg geht nun gezielt gegen die illegale Vermietung von Privatunterkünften auf Online-Plattformen wie Airbnb vor. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landtags hat am Mittwoch einstimmig ein neues Nächtigungsabgabengesetz beschlossen. Es tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sieht etwa vor, dass sich Vermieter in Zukunft eine Registrierungsnummer ausstellen lassen müssen.

An Gemeinde wenden

Wer in Zukunft eine Privatunterkunft touristisch anbieten will, muss sich dazu an die Gemeinde wenden. Die Behörden prüfen dann, ob die Vermieter alle (raumordnungs-)rechtlichen Bestimmungen einhalten und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Diese soll dann auf den Internetseiten der Plattformen verpflichtend bei den jeweiligen Angeboten mit aufscheinen. Damit soll die bisher oft schwierige Kontrolle und Aufdeckung illegaler Fälle erleichtert werden.

Auskunftspflicht der Online-Plattformen gegenüber der Abgabenbehörde

Zugleich sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht der Online-Plattformen gegenüber der Abgabenbehörde vor. Und das dürfte zweifelsohne der größte Wurf im neuen Gesetz sein: Denn Airbnb & Co müssen neu die Daten der Vermieter und die Adressen ihrer Unterkünfte samt der Zahl der vermittelten Übernachtungen weitergeben. Dagegen haben sich die Internetfirmen stets massiv gewehrt.

Jeder muss anfallende Ortstaxe zahlen

Damit soll in Zukunft ausnahmslos jeder, der eine Unterkunft anbietet, die anfallende Ortstaxe (die nun neu Nächtigungsabgabe heißt) zahlen. Das Gesetz stellte es den Plattformen aber frei, Vereinbarungen über eine gesammelte Abführung der Steuer zu treffen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden übrigens mit bis zu 8.000 Euro, Verstöße gegen die Abgabenpflicht mit bis zu 10.000 Euro geahndet.

"Wir wollen Wettbewerbsgleichheit mit den Hoteliers, die jede Menge Auflagen haben und Abgaben zahlen. Die haben Anspruch auf Waffengleichheit. Das ist die Hauptintention des Gesetzes", sagte Landehauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Mittwoch im Ausschuss. Mit der Maßnahme soll freilich auch Druck vom angespannten Wohnungsmarkt genommen werden. Alleine in der Landeshauptstadt werden einer aktuellen Erhebung zu Folge rund 700 Wohnungen über Airbnb vermietet. Viele davon sind dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen.

Vermietung über Online-Plattformen lukrativer

Dabei ist Wohnraum in der Stadt ist knapp. Für viele Eigentümer ist die touristische Vermietung über die Online-Plattformen lukrativer, als Wohnungen an Langzeitmieter zu vergeben. "In der Stadt werden ganze Wohnobjekte angekauft oder errichtet, nur um sie über Airbnb anzubieten", sagte der Landtagsabgeordnete und ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer. 2017 seien 110.000 Ankünfte von Airbnb in Salzburg vermeldet worden - eine Zahl, die sich seither verdoppelt haben dürfte.

Wirtschaftskammer lobt neues Gesetz

Lob für das neue Gesetz gab es wenig überraschend von der Wirtschaftskammer und der Hoteliersvereinigung. Letztere fordert vom Bund eine bundesweiten Registrierungspflicht für Gastgeber. Airbnb selbst hat in einer Stellungnahme zum Gesetz nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken geäußert, sondern auch einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kritisierte, da die Auskunftspflicht nur für Unterkunftsgeber besteht, die über Online-Buchungsplattformen anbieten.

Wie eine Airbnb-Sprecherin am Mittwoch der APA mitteilte, befürworte das Unternehmen grundsätzlich die Idee eines österreichweit einheitlichen, digitalen und kostenfreien Registrierungssystems. Man fordere aber verhältnismäßige und faire Homesharing-Regeln ein, die die Teilhabe der Bürger am Tourismus stärken und gleichzeitig Wohnraum schützen.

Noch ein Detail am Rande: Mit dem neuen Gesetz werden auch die bisher bestehenden Regelungen über Ortstaxen und Kurtaxen in Salzburg zusammengeführt. Je nach dem, ob eine Gemeinde einen Tourismusverband hat oder nicht, wird die neue Nächtigungsabgabe 1,70 oder 2,30 Euro pro Person und Nacht betragen. 2018 seien auf diesem Weg immerhin 34 Mio. Euro eingenommen worden, hieß es heute.

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