Die Folgen

SPÖ und ÖVP besprechen "Asyl auf Zeit"

Teilen

Der Verfassungsdienst dürfte keine allzugroßen Bedenken dabei haben.

Der Gesetzesantrag für das von der ÖVP forcierte "Asyl auf Zeit" könnte demnächst in Begutachtung gehen - noch pocht die SPÖ aber auf Informationen über die Folgewirkungen dieser Maßnahme. Am Freitagnachmittag soll es hierzu eine Besprechung geben. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts dürfte am Entwurf keine allzugroßen Bedenken haben, war zu hören.

Entwurf vorgelegt

Anfang Oktober hat das Innenministerium seinen Entwurf vorgelegt, mit dem "Asyl auf Zeit" zur Regel werden soll. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) kündigte daraufhin an, dass der Verfassungsdienst die rechtliche Umsetzbarkeit der Vorhaben prüft. Dem Vernehmen nach ortet dieser keine Verstöße gegen das Unionsrecht oder österreichisches Verfassungsrecht und empfiehlt nur kleinere Änderungen.

Die neuerliche Prüfung des Asylgrundes dürfte aber einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten, weshalb die SPÖ auf die Vorlage der "wirkungsorientierten Folgeabschätzungen" drängt. Diese Informationen und Zahlen sollen am Freitag diskutiert werden. Das Zusatzpapier soll demnach am Freitag fertiggestellt sein, berichtete der "Standard".

Liegt die Information über die Folgewirkungen schließlich vor, will die SPÖ die Unterlage durcharbeiten, hieß es zur APA. Anschließend könne das Gesetz dann in Begutachtung gehen.

Vizekanzler und ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner war zuletzt davon ausgegangen, dass "Asyl auf Zeit" "demnächst" fertig wird. Er hatte auch von einem Inkrafttreten per 1. Dezember gesprochen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.