Steirischer Landtag

Anti-Gestank-Gesetz gegen ÖVP beschlossen

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SPÖ, Grüne und KPÖ setzten die abgemilderte Variante durch. Jetzt sollen kleinere Betriebe von der Neuregelung nicht betroffen sein.

Die umstrittene Novelle zum Landesbaugesetz, das Maßnahmen gegen Geruchsbelästigung durch Massentierhaltung vorsieht, ist am Dienstag im steirischen Landtag nach heftiger Debatte beschlossen worden. Die ÖVP wähnte einen Anschlag gegen den Bauernstand, blieb aber mit dem Antrag, die Materie noch einmal im Ausschuss zu verhandeln, in der Minderheit. Eine von SPÖ und Grünen am Vortag konzedierte Abmilderung erschien der ÖVP als nicht ausreichend.

Gilt nur für größere Höfe
Nach einer Demonstration von Bauern gegen eine Novelle am Montag hatten SPÖ und Grüne eingelenkt: Die "Geruchszahl" wurde von zehn auf 20 hinaufgesetzt, was einer Verdoppelung der Bestandsgrößen - ab 2.800 Hühnern, 160 Mast- bzw. 110 Zuchtschweinen oder 150 Rindern - gleichkommt. Das heißt, kleinere Betriebe sind von der Maßnahme nicht betroffen. Außerdem soll es Förderungen für jene Betriebe geben, die etwa Filter nachrüsten müssen.

ÖVP trotz Milderung dagegen
Die ÖVP sah im Beschluss von SPÖ, Grünen und KPÖ dennoch eine "Hauruck-Aktion" und einen "Akt gesetzgeberischer Willkür". Bitter enttäuscht im Namen der Bauern zeigte sich Abgeordneter Franz Riebenbauer: "Tiere sind keine Maschinen, die kann ich nicht auf laut- und geruchlos schalten". Er glaubt, dass bei Neubauten sehr wohl alle landwirtschaftlichen Betriebe, egal welcher Größe, betroffen sind.

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