SPÖ, Grüne und KPÖ setzten die abgemilderte Variante durch. Jetzt sollen kleinere Betriebe von der Neuregelung nicht betroffen sein.
Die umstrittene Novelle zum Landesbaugesetz, das Maßnahmen gegen Geruchsbelästigung durch Massentierhaltung vorsieht, ist am Dienstag im steirischen Landtag nach heftiger Debatte beschlossen worden. Die ÖVP wähnte einen Anschlag gegen den Bauernstand, blieb aber mit dem Antrag, die Materie noch einmal im Ausschuss zu verhandeln, in der Minderheit. Eine von SPÖ und Grünen am Vortag konzedierte Abmilderung erschien der ÖVP als nicht ausreichend.
Gilt nur für größere Höfe
Nach einer
Demonstration von Bauern gegen eine Novelle am Montag hatten SPÖ und Grüne
eingelenkt: Die "Geruchszahl" wurde von zehn auf 20 hinaufgesetzt, was einer
Verdoppelung der Bestandsgrößen - ab 2.800 Hühnern, 160 Mast- bzw. 110
Zuchtschweinen oder 150 Rindern - gleichkommt. Das heißt, kleinere Betriebe
sind von der Maßnahme nicht betroffen. Außerdem soll es Förderungen für jene
Betriebe geben, die etwa Filter nachrüsten müssen.
ÖVP trotz Milderung dagegen
Die ÖVP sah im Beschluss von
SPÖ, Grünen und KPÖ dennoch eine "Hauruck-Aktion" und einen "Akt
gesetzgeberischer Willkür". Bitter enttäuscht im Namen der Bauern zeigte
sich Abgeordneter Franz Riebenbauer: "Tiere sind keine Maschinen, die kann
ich nicht auf laut- und geruchlos schalten". Er glaubt, dass bei Neubauten
sehr wohl alle landwirtschaftlichen Betriebe, egal welcher Größe, betroffen
sind.