Straßburg

Beschwerden: EGMR läßt Elsner abblitzen

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Im Falle einer Verurteilung hätte der Prozess neu aufgerollt werden können.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag alle Beschwerden des inhaftierten ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner abgelehnt bzw. als unzulässig zurückgewiesen. Sieben Richter des in Straßburg angesiedelten Gerichtes befanden vor allem, dass die über Elsner verhängte, ein Jahr, drei Monate und acht Tage lange U-Haft von Februar 2007 bis zu seiner ersten Verurteilung im Mai 2008, "angemessen und die Gründe dafür relevant und ausreichend" gewesen seien. Es sei somit zu keiner Verletzung des Artikels 1 Absatz 3 der Menschenrechtskonvention gekommen, der das Recht auf Freiheit und Sicherheit festhält, wie dies Elsner bzw. sein Anwalt ins Treffen geführt hatten.

Keine ungesetzliche Verhaftung

Die Beschwerde von Elsner, seine Verhaftung sei ungesetzlich gewesen, wurde als eine "jeder Grundlage entbehrende Behauptung" zurückgewiesen. Seine Beschwerde nach Artikel 6 Absatz 2 (Unschuldsvermutung) wurde ebenfalls als unzulässig zurückgewiesen, mit der Begründung, er habe die österreichischen Rechtsmittel nicht in Anspruch genommen.

Das Justizministerium sieht das Urteil als Bestätigung der österreichischen Gerichtsbarkeit. "Vor allem, weil im Urteil festgehalten wird, dass die österreichischen Gerichte den Tatverdacht und die Haftgründe sorgfältig begründet und abgewogen haben", so Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium.

Ehefrau kritisiert Justiz
Ruth Elsner, die Ehefrau von Helmut Elsner, gibt der heimischen Justiz die Hauptschuld an der Ablehnung der Beschwerden. Sie wirft der damaligen BAWAG-Richterin (und späteren Justizministerin) Claudia Bandion-Ortner vor, den Prozess gegen den ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter absichtlich in den BAWAG-Prozess miteinbezogen zu haben, damit die U-Haft nicht zu lange ausfällt. Elsner wurde in dieser Causa im Mai 2008 erstmals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Pilnacek weist diesen Vorwurf zurück, die Justiz habe sich dies nicht aussuchen können, da alle Verfahren gegen eine Person zusammenzufassen seien.

Berufung vor "Große Kammer" angekündigt

Ruth Elsner und Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens kündigten an, gegen das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Berufung vor die "Große Kammer" zu ziehen. Dazu haben sie drei Monate Zeit. Mertens stellt auch eine gänzlich neue Beschwerde in Aussicht, die sich erstmals gegen das BAWAG-Urteil "an sich" richte, wie er gegenüber der APA ankündigte. Dabei werde es vor allem um die "Doppelfunktion" von Bandion-Ortner als Richterin im BAWAG-Prozess und spätere Justizministerin gehen. Dieser Beschwerde sieht Pilnacek gelassen entgegen, während des Verfahrens und bis zur Urteilsausfertigung habe es keine Doppelfunktion gegeben. Ruth Elsner stellte zudem "neue, alles in Frage stellende Erkenntnisse" in der BAWAG-Causa in Aussicht

 

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