Gesetz so unklar formuliert, dass Burkaträgerinnen nicht vorkommen.
Monatelang stritten SPÖ und ÖVP über das Burkaverbot – seit dieser Woche liegt ein fertiger Gesetzestext am Tisch. Einzig: Das Wort Burka kommt darin kein einziges Mal vor, auch der Nikab (Gesichtsschleier mit ausgesparter Augenpartie) und die Vollverschleierung, die dem Verbot ursprünglich den Namen geben sollte, wurden ausgespart.
Stattdessen ist die Rede davon, dass man seine „Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände“ nicht in einer Weise verhüllen oder verbergen darf, „dass sie nicht mehr erkennbar sind“. Darauf stehen 150 Euro Strafe. Ausnahmen gibt es für Künstler und Sportler.
Brisant. Das ist einerseits abstrus – könnte sich das Verbot schließlich auch auf Clownsmasken & Co. beziehen –, andererseits brisant: Es könnte sich auch auf Demonstranten beziehen. Hintergrund ist aber der: Durch diese Formulierung und das Aussparen von „Burka“ und „Nikab“ will die Regierung Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof entgehen.
Der Sprecher von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich zu dem Thema geäußert: "Die Aufregung ist unnötig. So wie auch in Frankreich handelt es sich um ein Vollverschleierungsverbot,. Das umfasst natürlich auch Burka und Nikab."