Entwarnung vor NR-Wahl

Erste Wahlkarten-Panne kein Anfechtungsgrund

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Es wurden irrtümlich zwei Stimmzettel in einem Wahlkuverts versandt.

Im Innenministerium betonte man auf Nachfrage der APA, dass sich aus dem irrtümlichen Versand von zwei Stimmzetteln in Wahlkuverts kein Grund für eine Wahlanfechtung ableiten lasse. Denn auch mit zwei Stimmzetteln kann nur eine Stimme abgegeben werden.

   Im Innenressort verwies man darauf, dass man bezüglich des Anlassfalles in Wien die zuständige Magistratsabteilung (MA 62) mit dem Fall befasst habe. Diese habe versichert, dass es sich höchstens um einen Einzelfall handeln könne.

   Für Fragen aller Art im Zusammenhang mit der Nationalratswahl können sich Bürger an die Hotline des Innenministeriums wenden. Diese ist unter der Telefonnummer 0800/20 22 20 werktags von 07.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
 

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