Individualbeschwerde

Pilz attackiert Wrabetz und ruft VfGH an

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Öllinger unterstützt Individualbeschwerde, bleibt aber bei den Grünen.

Der Ausschluss der Liste Pilz von der ORF-TV-Konfrontationen zur Nationalratswahl lässt deren Gründer Peter Pilz nicht nur gegen den ORF vorgehen, sondern auch gegen die gesetzliche Regelung, auf die sich das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen beruft. Am Freitag kündigte er in einer Pressekonferenz eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Der ORF stellt bei der Einladungspolitik zu den Konfrontationen auf das Bestehen eines Parlamentsklubs ab. Einen solchen könnte die Liste Pilz aber selbst dann nicht gründen, wenn die nötigen fünf Abgeordneten (und nicht wie derzeit nur vier) dahinterstünden. Dies ist gemäß Geschäftsordnung des Nationalrats seit 2013 nämlich auf den ersten Monat einer Gesetzgebungsperiode beschränkt.

Öllinger unterstützt Klage

Bei der Liste Pilz hält man dies für verfassungswidrig, denn die Regelung schaffe zwei Klassen von Abgeordneten. Wer später aus einem Klub ausscheide und nicht in einen bestehenden wechsle, sei etwa von der Arbeit in den Ausschüssen ausgeschlossen. Nicht nur die Liste-Pilz-Kandidaten Daniela Holzinger, Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann finden das unfair, sondern mit Karl Öllinger auch ein aktuelles Mitglied der Grünen. "Das halte ich für ein Riesenproblem, deshalb unterstütze ich die Klage, nicht aber die Liste Peter Pilz", sagte er vom Pressekonferenz-Podium aus.

Pilz wetterte - wie zuletzt in Boulevard-Tageszeitungen - erneut gegen den ORF, wobei er sich speziell auf Generaldirektor Alexander Wrabetz einschoss und betonte, die Journalisten in Schutz nehmen zu wollen. Die Geschäftsführung hingegen breche systematisch das ORF-Gesetz und dessen Informationsauftrag. Der Ausschluss von den Konfrontationen sei "Willkür, das grenzt an Zensur, und wir können uns das einfach nicht gefallen lassen", so Pilz.

Schadenersatzforderungen

Erneut drohte er dem Unternehmen mit millionenschweren Schadenersatzforderungen. Im Falle eines Nichteinziehens seiner Liste in den Nationalrat "kann das für ORF immens teuer werden, kann das auch ein 20-Millionen-Verfahren werden", sagte der Ex-Grüne. Die Erfolgsaussichten solcher Klagsdrohungen werden von Rechtsexperten allerdings als äußerst gering eingeschätzt.

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