23. Juni 2008 11:24
Nach dem Sonnen ist die Abkühlung im Bad erfrischend. Wenn es beim Sprung
ins kühle Nass aber "zischt" droht Gefahr für das Herz-Kreislauf-System.
Einige allgemeine Baderegeln sind schon zu beachten, um ohne Risiko den
Sommer genießen zu können.
1. Pause nach dem Essen
Alkohol- oder Nikotingenuss vor dem Baden
können rasch gefährlich werden. Auch ein voller Magen kann schaden, nach
einer Hauptmahlzeit sollte eine Stunde gewartet werden
2. Abkühlen
Wer sich auf der Liege in der Sonne aufgeheizt
hat, darf keinesfalls den Sprung ins kalte Wasser wagen. Der Körper sollte
langsam unter der Dusche abgekühlt werden. Ein eiskalter Bergsee eignet sich
übrigens nicht zum Plantschen: Die Wassertemperatur sollte mindestens 16
Grad betragen. Stellt sich Kältegefühl ein, heißt es "raus aus dem Wasser",
da die Gefahr eines Krampfes besteht.
3. Keine Kopfsprünge
Springen Sie niemals in Gewässer die
Sie nicht kennen, schon gar nicht kopfüber. Im Wasser lauern oft unsichtbare
Gefahren. An versteckten Steinen kann man sich gefährliche Wunden zufügen. Können
Erwachsene ohne Probleme stehen, ist die Stelle auf jeden Fall zu seicht.
4. Nicht überschätzen
Waghalsigkeiten sind beim Baden
fehl am Platz. Schwimmstrecken erscheinen oft kürzer als sie tatsächlich
sind, man sollte sich daher nicht zu viel zumuten. Auch beim Wildbaden in
unbekannten Gewässern gilt besondere Vorsicht, besonders in Flüssen mit
Strömung.
5. Vorsicht mit Ohrenerkrankungen
Besonders wichtig für kleine
Wasserratten: Bei Ohrenerkrankungen muss auf das Springen und Tauchen
verzichtet werden. Der Druckausgleich ist nämlich nicht richtig möglich.
Kleinkinder besonders gefährdet
Mit den sommerlichen
Temperaturen steigt auch die Begeisterung für Freibäder, Seen und heimische
Swimmingpools. Beim Planschen im kühlen Nass sind zumeist Erwachsene dabei
und passen auf. Doch ungesicherte Wasserflächen, zu denen Kinder ohne
Aufsicht Zugang haben, sind lebensgefährlich: Das Ertrinken ist bei Kindern
eine der häufigsten Todesursachen in Folge eines Unfalls - nach
Verkehrsunfällen. Allein in den letzten 10 Jahren (1997-2006) ertranken pro
Jahr durchschnittlich sieben Kinder unter fünf Jahre. Die meisten derart
tragischen Unfälle passieren im eigenen Garten oder in der unmittelbaren
Wohnumgebung bei Stürzen in Biotope und Pools oder beim Baden, wenn die
Sprösslinge auch nur wenige Minuten unbeaufsichtigt sind. Schon eine
Wassertiefe ab 20 cm kann zum Verhängnis werden.
Lautloser Tod
Im Unterschied zu Erwachsenen und älteren Kindern
gehen Kleinkinder einfach unter, ohne um sich zu schlagen. "Durch ihren
verhältnismäßig schweren Kopf und die noch ungeübte Muskulatur, können
Kinder unter fünf Jahren ihren Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser
ziehen. Sie sind nicht in der Lage sich selbst zu retten oder auf sich
aufmerksam zu machen", erklärt Dr. Rupert Kisser, Bereichsleiter Heim,
Freizeit & Sport im KfV. Hinzu kommt, dass die meisten Kleinkinder in diesem
Alter noch keinerlei Schwimmerfahrung haben. Umso wichtiger ist es, dass
Eltern oder Aufsichtspersonen ihre Sprösslinge auf keinen Fall
unbeaufsichtigt in die Nähe von Gewässern oder in Bäder und Pools lassen -
und offene Wasserflächen, zu denen kleine Kinder unbeobachtet Zugang haben
können, absichern. Oft genügen nur wenige Minuten Ablenkung, die für die
Kleinen schwerwiegende Folgen haben können. Je nachdem, wie lange die
Sauerstoffzufuhr unterbrochen war, sind auch bleibende Gehirnschäden eine
mögliche Folge. Im Notfall kommt es auf sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und
Herzmassage an - das Wissen um Erste Hilfe, also wie im Ernstfall
Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist lebensnotwendig. Bei
Ertrinkungsunfällen zählt jede Sekunde.
Aufblastiere sind keine Schwimmhilfen!
Wasserspielzeuge wie
aufblasbare Tiere, Schwimmreifen oder Luftmatratzen werden von vielen
fälschlicherweise als Schwimmhilfen verstanden - ein fataler Irrtum, denn
sie schützen nicht vor dem Ertrinken. Im Gegenteil: Aufblasspielzeug kann
ein Durch- oder Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern. Relative
Sicherheit bieten nur EU-Norm gerechte Oberarm-Schwimmflügel (ÖNORM EN
13138), die über getrennt voneinander aufblasbare Kammern und
Sicherheitsventile verfügen und am CE-Zeichen erkennbar sind. "Schwimmflügel
werden am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen, um den Kopf des Kindes gut
über dem Wasserspiegel zu halten. Allerdings ersetzen Schwimmflügel die
Aufsichtspflicht nicht", warnt Dr. Kisser.
Sicherungsmaßnahmen
Neben der ungeteilten Aufmerksamkeit der
Aufsichtsperson, müssen Biotope, Swimmingpools und Regentonnen abgesichert
werden: Beim Spielen können Kleinkinder ins Wasser rutschen. Ein ausreichend
hoher Zaun (mindestens 1,40 Meter) mit selbstschließender, kindersicherer
Tür, eine feste Pool-Abdeckung oder ein Unterwassergitter im Biotop, das
dicht unter der Wasseroberfläche befestigt wird und von außen nicht sichtbar
ist (Maschenweite ca. 4 Mal 4 cm) können einem tragischen Ertrinkungstod im
eigenen Garten vorbeugen. Auch Swimmingpools sollten mit einer stabilen
Abdeckung gesichert werden. "Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie immer
aufpassen. Kinder machen sich gern selbständig, und auch die aufmerksamsten
Eltern können von packenden Fußballspielen abgelenkt sein", so Dr. Kisser.