11. September 2007 10:56
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat der Klage von ARD, ZDF und
Deutschlandfunk gegen die nach ihrer Ansicht zu niedrige Erhöhung der
Rundfunkgebühren stattgegeben. Die Festlegung der seit April 2005 geltenden
Rundfunkgebühren verletzten die Sender in ihrem Grundrecht auf
Rundfunkfreiheit, heißt es in der am Dienstag verkündeten Entscheidung.
Die Länder hätten nicht von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen und die Gebühren
geringer anheben dürfen.
1,09 Euro statt 88 Cent
Die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten hatten dagegen geklagt, dass sich die Länder bei der
Festsetzung der Abgaben erstmals nicht an die Empfehlung KEF gehalten haben.
So erhöhten sie die Gebühren ab dem 1. April 2005 nur um 88 Cent auf 17,03
Euro. Die Empfehlung der Kommission sah hingegen eine Gebührenerhöhung ab 1.
Jänner 2005 um 1,09 Euro auf 17,24 Euro vor.