29. November 2007 16:37
Schleichwerbung im Fernsehen ist in der EU künftig unter Auflagen erlaubt.
Eine entsprechende Richtlinie hat das Europaparlament am Donnerstag in
Brüssel abschließend verabschiedet. Die 27 EU-Staaten haben aber das Recht,
für sich strengere Regeln zu erlassen.
Neue Regeln für Unterbrecherwerbung
Der Neuregelung zufolge
können künftig Fernsehfilme, Nachrichtenprogramme und Kindersendungen alle
30 Minuten für Werbung unterbrochen werden. Insgesamt dürfen Werbe-Einlagen
aber nicht mehr als zwölf Minuten pro Stunde dauern.
Mit dem neuen Gesetz werden erstmals EU-weite Regeln für das sogenannte
Product Placement - also Schleichwerbung - festgelegt. Danach können
Markenprodukte künftig gegen Bezahlung in Fernsehfilmen, Serien sowie Sport-
und Unterhaltungssendungen gezeigt oder ausdrücklich genannt werden.
Allerdings muss zu Beginn und Ende einer Sendung sowie nach jeder Werbepause
durch ein eingeblendetes Signal auf diese Werbeform hingewiesen werden.
James Bond im Aston Martin
In Kindersendungen, Dokumentarfilmen
oder Nachrichten ist diese Form der Werbung auch künftig untersagt. Damit
darf James Bond auch weiter einen Aston Martin fahren, in einer
Kindersendung darf aber keine Marken-Packung Cornflakes auf den Tisch
gestellt werden. Die Richtlinie gilt auch für neue Medienprodukte, etwa
Fernsehen im Internet. Die Mitgliedstaaten müssen die Neuregelung bis Ende
2009 in nationales Recht umsetzen.
In Österreich entsprechen die neuen EU-Bestimmungen zu Produktplatzierung
weitgehend den bereits bestehenden Regelungen im ORF-Gesetz.
Umsetzungsbedarf entsteht auch für Österreich vor allem durch die Ausweitung
der Gesetzgebung auf neue Medien wie Handy-TV, "Video on Demand" und
Internet-Life-Streams, die fernsehähnliche Dienste anbieten. Zu den
vereinbarten Mindeststandards gehört auch ein Verbot von Sendungen, in denen
zu Hass und Gewalt aufgerufen wird.