20. Dezember 2007 14:51
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) hat eine Beschwerde rund um jene
angebliche SPÖ-Intervention in der ORF-Onlineredaktion in Niederösterreich
abgewiesen. Der vom Land Niederösterreich entsandte, VP-nahe
ORF-Stiftungsrat Alberich Klinger hatte sich im Mai an die Justiz gewandt,
da er einen Eingriff in die journalistische Freiheit und damit einen Angriff
auf das Redakteursstatut ortete.
Stein des Anstoßes war ein nächtlicher Anruf aus dem Bundeskanzleramt zur
Berichterstattung über den Niederösterreich-Tag von SPÖ-Kanzler Alfred
Gusenbauer, woraufhin ein Artikel auf der ORF-Homepage geändert wurde. Laut
BKS ist es bei ausschließlich nicht namentlich gekennzeichneten Beiträgen
zulässig, Änderungen vorzunehmen. Dies entspreche der Praxis gelebter
Flexibilität.
Auch eine Verletzung des Objektivitätsgebots konnten die Juristen nicht
feststellen, da "ein zutreffendes Bild der Wirklichkeit gezeichnet wurde",
teilte der ORF am Donnerstag in einer Aussendung mit. Darüber hinaus bestehe
kein Rechtsanspruch darauf, dass einmal online gestellte Beiträge bestimmte
Zeit abrufbar sein müssen.