22. Februar 2008 18:57
© AP Photo/The Canadian Press, Frank Gunn
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat nach einer Beschwerde den auf zehn Jahre
geschlossenen Vertrag zwischen dem ORF und dem Österreichischen Skiverband
(ÖSV) geprüft. Nun wird die Exklusivität der ORF-Rechte beseitigt, heißt es
auf der Homepage der Behörde.
Alleinwerbsverbot ab 2012/13
Bei der Ausschreibung der
österreichischen Skiweltcup-Veranstaltungen ab der Saison 2012/13
verpflichte sich der ÖSV zu speziellen Vorschriften. Diese sollen ein
"diskriminierungsfreies und transparentes" Verfahren sicherstellen. Außerdem
dürfen nicht alle Senderechte an lediglich einen Rundfunkveranstalter
vergeben werden ("Alleinwerbsverbot").
Kein Einfluss auf laufenden Vertrag
Der laufende Vertrag zwischen
ORF und ÖSV könne grundsätzlich weitergeführt werden. Allerdings muss der
Skiverband bis spätestens Ende April 2008 Pay-TV-Rechte, Hörfunkrechte sowie
Rechte für die "Highlight-Berichterstattung" bis zur Saison 2011/12
ausschreiben, wodurch die Exklusivität der ORF-Berichterstattung endet.
Beschwerde von Premiere
Der Bezahlsender Premiere hatte bei der
Behörde Beschwerde gegen den zehnjahres-Vertrag eingelegt. Dieser war ohne
Ausschreibung abgeschlossen worden.
Verpflichtungszusagen
Die beschlossene Öffnung des Marktes ist
das Resultat eines kartellgerichtlichen Verfahrens. Darin habe man sich
gemeinsam mit ORF und ÖSV zu Verpflichtungszusagen geeinigt, die in einer
Verhandlung vor dem Kartellgericht für verbindlich erklärt wurden. Alle
Parteien haben laut BWB auf Rechtsmittel verzichtet, der Beschluss ist
rechtskräftig. Man habe "Rechtssicherheit und Marktöffnung für alle
Beteiligten erreicht", gibt man sich bei der BWB zufrieden.
Vier Saisonen noch gesichert
"Damit kann der ORF wie vertraglich
vorgesehen auch in den kommenden vier Saisonen alle österreichischen
Weltcuprennen und -skispringen in gleichem Umfang wie bisher und in
gewohnter Qualität übertragen", hieß es dazu beim ORF in einer knappen
Stellungnahme.