11. September 2007 11:58
Die ProSiebenSat.1-Gruppe zeigt sich in einer Aussendung unzufrieden mit dem
von der Medienbehörde KommAustria vorgelegten Entwurf für die "Multiplex-Auswahlgrundsätze-Verordnung
2007". Optimierungspotenzial sehen Corinna Drumm (Geschäftsführerin von
Sat.1 Österreich), Markus Breitenecker (Geschäftsführer von ProSieben
Austria) und Martin Blank (Geschäftsführer von Puls TV) bei den
Auswahlkriterien für die Zulassung zum Handy-TV.
Gefordert werden unter anderem "effektivere Rechtsschutzmöglichkeiten gegen
potenzielle Diskriminierungen einzelner Rundfunkveranstalter". Die Rolle der
Mobilfunk-Anbieter als "Mittler zwischen dem Infrastrukturbetreiber, den
Rundfunkveranstaltern und Handy-TV-Kunden" ist nach Meinung der
ProSiebenSat.1-Gruppe überbewertet.
ORF-Übermacht befürchtet
Die Verbreitung von Handy-TV
werde nur über die "MUX-D-Plattform" möglich sein. Es bestehe
die Gefahr, dass der Multiplex-Betreiber Programme von Unternehmen, mit
denen er verbunden ist, bei der Vergabe der verfügbaren Datenraten
bevorzugt. "Wird zum Beispiel die ORF-Tochter ORS als Betreiberin der
MUX-D-Plattform zugelassen, müssen wir befürchten, dass sie die
ORF-Programme bevorzugen wird. Die derzeit vorgesehenen rechtlichen
Rahmenbedingungen bieten keinen ausreichenden Schutz", meinte Markus
Breitenecker, Geschäftsführer von ProSieben Austria.
Die ProSiebenSat.1-Unternehmen schlagen in ihrer Stellungnahme an die
KommAustria u.a. eine Offenlegungspflicht für die MUX-D-Bewerber
vorgeschlagen. Verbindungen und Kooperationen der Mux-Betreuiber mit den
Programm-Produzenten und Rundfunkveranstaltern sollten offengelegt werden.
Außerdem sollten die Bewerber die Anwendung einheitlicher und transparenter
Bedingungen bei der Vergabe von Datenraten nachzuweisen haben. Überdies
sollten den Zulassungsanträgen schriftlich begründete Entscheidungen über
die Vergabe der Datenraten beizulegen sein, fordert ProSieben.