Expertenbeitrag

Damit die Traumwohnung nicht zum Albtraum wird!

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Die wichtigsten Tipps zum Wohnungskauf!

Sie haben Ihre Traumwohnung oder eine schöne Vorsorgewohnung gefunden? Wenn das Objekt der Begierde Ihren persönlichen Vorstellungen hinsichtlich Preis, Lage, Größe und Ausstattung entspricht, sind weitere Punkte zu prüfen, damit die Wohnung nicht zum Albtraum wird!

  • Wie groß ist die Wohnung tatsächlich, und was gehört noch zum Wohnungseigentumsobjekt? Im „Nutzwertgutachten“ ist die genaue Größe sowie das sogenannte Zubehör (bspw. Kellerabteil,
    KFZ-Stellplatz etc.) ersichtlich.
     
  • Prüfen Sie die Umgebung! Sind Bauprojekte geplant? Sind in der Umgebung Geschäftslokale oder Unternehmen situiert, die Ihren Vorstellungen entsprechen? Besteht eine Lärmbelastung durch Betriebe oder Verkehr?
     
  • In welchem Zustand befindet sich das Wohnhaus? Sind in absehbarer Zeit größere Investitionen erforderlich? Wie hoch ist das dafür vorgesehene Vermögen der Eigentümer-Gemeinschaft („Reparatur-Rücklage“)? Wird dieses voraussichtlich ausreichen, oder sind Sonderzahlungen durch die Eigentümer erforderlich? Informationen hierzu sind aus der sogenannten „Jahres-Vorschau“ sowie dem Stand der Reparatur-Rücklage zu entnehmen.

    Frau auf Couch mit Kaffee
    © GettyImages
    × Frau auf Couch mit Kaffee

     
  • Wie ist die monatliche Gesamtvorschreibung für die Wohnung (insbesondere Betriebskosten und Reparatur-Rücklage)? Eine niedrige monatliche Reparatur-Rücklage kann im Falle von größeren Reparaturen zu Zahlungsverpflichtungen führen, deren Höhe nicht absehbar ist!
     
  • Wie sind die Bestimmungen des Wohnungseigentumsvertrages hinsichtlich der Erhaltungspflicht? Wer ist für die Erhaltung von Fenstern, Türen und Balkonen zuständig? Der jeweilige Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft?
     
  • Ist die Wohnung baubehördlich bewilligt und liegt eine Nutzungsbewilligung vor? Oder wurden Umbauten vorgenommen, welche eventuell nicht bewilligt worden sind. Ohne entsprechende Bewilligung ist eine Benutzung der Wohnung behördlich untersagt! Unter Umständen fallen Kosten für eine nachträgliche Fertigstellungsmeldung an.
     
  • Ist die Wohnung bestandsfrei, oder existieren Mietverhältnisse, welche zu übernehmen sind? 

 

Seriöse Anbieter / Makler stellen diese Informationen von selbst zur Verfügung, anderenfalls ist es ratsam, diese Informationen einzuholen!

Wenn Sie sich für eine Wohnung entschieden haben und diese kaufen wollen, so ist in der Regel ein „Kaufanbot“ zu stellen. Beachten Sie aber, dass ein von beiden Seiten (Verkäufer und Käufer) unterfertigtes Kaufanbot bereits ein rechtlich bindender und klagbarer Vertrag ist! Prüfen Sie unbedingt vor Anbotslegung alle Fakten und insbesondere ob der Kaufpreis samt Nebenkosten finanzierbar ist!
Befristen Sie Ihr Kaufanbot, d.h. setzen Sie eine Frist, bis wann das Angebot Gültigkeit hat! Prüfen Sie ob alle wichtigen Fakten, die Ihnen zugesagt wurden, im Angebot vereinbart sind.
Die Höhe der Nebenkosten kann üblicherweise mit zumindest 10 % des Kaufpreises beziffert werden und ist abhängig vom Einzelfall.
Gemäß gesetzlichen Bestimmungen haben Makler eine Übersicht über anfallende Nebenkosten gemeinsam mit dem Angebot (Exposé) zur Verfügung zu stellen. Prüfen Sie die Kosten genau und beachten Sie diese bei Kalkulation der Gesamtbelastung! 

 

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