Das sind die häufigsten Urlaubsbeschwerden

Verpatzter Urlaub

Das sind die häufigsten Urlaubsbeschwerden

Schimmel an der Wand, Baustelle statt Meerblick und Lärm: Den meisten Ärger im Urlaub hat es auch in diesem Jahr mit dem Quartier gegeben, gefolgt von Problemen mit dem Flug. Das ergab eine erste Analyse von Urlaubsbeschwerden der Arbeiterkammer (AK). Die Anfragen haben die am häufigsten gebuchten Länder Türkei, Griechenland und Ägypten betroffen. Die AK rät: Mängel sofort nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter geltend zu machen, sofern diese nicht gleich am Urlaubsort behoben worden sind.

Schmutz und Lärm
Die AK analysierte die ersten 183 Beschwerden von Ex-Urlaubern im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte Juli. Mit 43 Prozent nahm die mangelhafte Hotelunterbringung Platz eins der Ärgernisse ein. Klagen gab es hauptsächlich über ungepflegte, abgewohnte oder verschmutzte Hotels oder Zimmer. Lärm belastete heuer doppelt so viele Urlauber wie 2007 (neun Prozent). Zusätzlicher Aufreger: Dass überbucht war, erfuhren die Urlauber erst am Urlaubsort. Die Reiseveranstalter hingegen wussten oft schon länger darüber Bescheid.

Beschwerde über Flüge
Fast ein Drittel der Beschwerden (28 Prozent) betraf die Flüge: Diese waren häufig überbucht, wurden annulliert, zusammengelegt oder gestrichen. Verspätungen, Verlegung des Abflugortes, z.B. von Wien nach Linz, beschädigte Koffer etc. sorgten für zusätzlichen Ärger.

Die meisten Anfragen betrafen die Reiseveranstalter Tui/Gulet (22 Prozent), Thomas Cook/Neckermann (neun Prozent), First Choice/Delphin (acht Prozent), was auch daran liegen mag, dass sie zu den größten Anbietern zählen.

Sofort Beschwerde abschicken
Die Konsumentenschützer raten verärgerten Urlaubern, sofort nach der Rückkehr ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Musterbrief ist etwa auf der AK Homepage abrufbar. Grundsätzlich solle man sich nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen, eine Preisminderung ist in bar auszuzahlen. Auch ein Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel. Reisemängel sollte man generell immer gleich an Ort und Stelle beanstanden. Wichtig sei auch die Beweissicherung mit Fotos, Zeugen oder Videos.

Tipps der AK Konsumentenschützer

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Ein Musterbrief ist auf der AK Homepage.

+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle". Sie finden sie im Web unter www.arbeiterkammer.at.

+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.

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