Die neuen EU-Vorschriften für Handgepäck

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Die neuen EU-Vorschriften für Handgepäck

Die neuen EU-Vorschriften für Handgepäck gelten an allen Flughäfen der EU, in Norwegen, Island und in der Schweiz.

Das ändert sich für Sie beim Packen:
1) Sie dürfen nur noch sehr geringe Flüssigkeitsmengen (bis zu 100 Milliliter pro Flüssigkeit) im Handgepäck mitführen.
2) Jede Flüssigkeit muss sich in einem getrennten Behälter bzw. einer getrennten Verpackung befinden.
3) Die Behälter und Verpackungen wiederum müssen Sie in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte von ca. 16 mal 23 cm (Füllmenge: 1 Liter) bei sich tragen. Die Plastiktüten sind in Supermärkten erhältlich.
4) Jeder Passagier darf nur eine einzige dieser Plastiktüten mit sich führen.
5) Plastiktüten mit einer größeren Füllmenge sind nicht erlaubt.

Um diese Flüssigkeiten geht es:
- alle Getränke: z. B. Wasser, aber auch Suppen, Sirup etc.
- Deodorants
- Wimperntusche
- Cremen, Lotionen und Öle
- alle Pasten: z. B. Zahnpasta, Salben etc.
- Parfüme
- Rasierschaum, Haarschaum, ähnliche unter Druck stehende Behälter
- alle Gele: z. B. Haargel, Duschgel etc.
- Sprays
- Flüssig-Fest-Mischungen
- alle anderen Flüssigkeiten ähnlicher Beschaffenheit

Das sind die Ausnahmen:
1) Medikamente und dringend benötigte Nahrungsmittel wie beispielsweise Babynahrung dürfen Sie ganz normal im Handgepäck mitführen. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Sie allerdings eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept, das auf ihren Namen läuft, mitführen.
2) Sie dürfen Flüssigkeiten, zum Beispiel Getränke und Parfüm, sowohl im Bereich nach der Bordkartenkontrolle (also zum Beispiel im Duty Free), im Transit, als auch im Flugzeug einkaufen und mit sich führen. Beachten Sie aber, dass Sie diese Flüssigkeiten nicht öffnen dürfen, falls Sie nochmals einen Security-Check durchlaufen müssen. Zusätzlich muss die gut sichtbar angebrachte Rechnung die Örtlichkeit und die Uhrzeit des Kaufes ausweisen. Falls Sie die Flüssigkeiten doch geöffnet haben, müssen Sie mit einer Beschlagnahmung rechnen. Dies ist insbesondere bei Transferflügen wichtig! Es gilt also: Getränke austrinken, bevor Sie einen neuen Security-Check passieren. Andere Flüssigkeiten wie Spirituosen, Parfüm etc. auf keinen Fall nicht auspacken!

Das ändert sich am Flughafen:
1) Die Plastiktüten müssen am Sicherheitscheck getrennt vom anderen Handgepäck vorgezeigt werden.
2) Laptops und andere große elektrische Geräte müssen Sie aus dem normalen Handgepäck entfernen. Während Sie durch die Personenkontrolle gehen, werden die Geräte separat durchleuchtet.
3) Bitte rechnen Sie insbesondere in den ersten Wochen nach der Umstellung eine längere Wartezeit am Flughafen ein. Sie sollten deshalb bereits eine Stunde früher als bisher am Flughafen eintreffen.
4) Auf dem Flughafen Wien wird mit Plakaten und Riesentransparente auf die Änderung hingewiesen. Es werden dort fünf "Umpackstationen" - im öffentlichen Bereich ebenso wie im Transit - eingerichtet. Zusätzlich werden vor den Sicherheitskontrollen Mitarbeiter zur Information der Fluggäste bereitstehen.
5) Bei der Sicherheitskontrolle selbst wird kein Umpacken mehr möglich sein. Hier bleibt dem Fluggast nurmehr eine Wahl: Wegwerfen! Deshalb sind im Wiener Security-Bereich sage und schreibe 40 zusätzliche Mistkübelstationen eingerichtet.

Das bleibt gleich:
Die neue EU-Verordnung betrifft nur das Handgepäck. Das heißt, Sie können nach wie vor Flüssigkeiten in Ihrem Gepäck mitführen, das Sie am Check-In aufgeben.

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