Flugausfälle oder Verspätungen

Fluggastrechte

Flugausfälle oder Verspätungen

Gerade in der Urlaubszeit kommt es oft zu Verspätungen oder Flugausfällen. Die Unannehmlichkeiten die damit verbunden sind, trüben schnell die wohlverdiente Urlaubsentspannung der Fluggäste. Welche Rechte ihnen zustehen, erklärt Verkehrsministerin Bures im folgenden Interview:

Frau Ministerin Bures viele Fluggäste kennen ihre Rechte nur in bedingtem Ausmaß. Welche Rechte stehen ihnen derzeit laut der geltenden EU-Verordnung zu?

Bei Flugverspätung, Annullierung oder wenn ein Fluggast trotz Buchung keinen Platz mehr im Flieger bekomm,t muss die Airline dem Fluggast Unterstützungsleistungen anbieten. Der Fluggast hat zum Beispiel Anrecht auf Verpflegung, wenn er länger als zwei Stunden warten muss und auf eine Hotelunterkunft, wenn es notwendig ist, oder auch auf Umbuchung. Eine finanzielle Entschädigung wird fällig, sobald die Verspätung mehr als drei Stunden ausmacht.

Das Verkehrsministerium hat eine unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle eingerichtet – die Zahl von Beschwerden steigt jährlich. Ab wann können sich betroffene Passagiere an die Schlichtungsstelle wenden und wie stehen die Chancen auf Erfolg?

Als erstes wendet sich der Passagier am besten an die Kundenbeziehungsabteilung der Fluglinie. Von dort sollte spätesten in vier bis sechs Wochen eine Antwort erfolgen. Fällt diese unbefriedigend aus oder erhält man gar keine Antwort, dann ist unsere Schlichtungsstelle die richtige Adresse. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist uns hier in den tausenden Fällen der letzten Jahre eine einvernehmliche Lösung gelungen.

Im März dieses Jahres legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vor, mit dem die momentane Fluggastrechteverordnung novelliert werden soll. Welche Rechte wären von diesem Vorschlag betroffen bzw. ergeben sich dadurch Vor- oder Nachteile gegenüber der KonsumentInnen?

Leider mehr Nachteile. Konkret will die Kommission, dass es erst bei mindestens fünf Stunden Verspätung eine finanzielle Entschädigung gibt, bei längeren Flugstrecken überhaupt erst ab neun bzw. zwölf Stunden. Außerdem denkt die Kommission daran, dass die Ansprüche verfallen, wenn ein Fluggast sie nicht innerhalb von drei Monaten geltend macht. Derzeit gibt es hier keine Befristung.

Wie sehen Ihre Pläne aus gegen diese Verordnung vorzugehen bzw. gäbe es Punkte in den aktuellen Fluggastrechten, die Sie für verbesserungswürdig erachten?

Das Problem mit dem Entwurf ist, dass die Kommission Fluggastrechte tendenziell einschränken will. Das halte ich für falsch, gerade angesichts stetig steigender Passagierzahlen und auch steigender Beschwerdezahlen. Österreich ist ganz klar gegen die Verschlechterung bei der Verspätungsentschädigung und gegen die Dreimonatsfrist für die Ansprüche. Und ich setze mich dafür ein, dass die Fluggäste bei längeren Wartezeiten auf dem Rollfeld verpflegt werden  – und zwar nicht nur mit Getränken, sondern auch mit Snacks gegen den Hunger. Das werden wir in den Ratsarbeitsgruppen, wo jetzt intensive inhaltliche Verhandlungen anstehen, mit allem Nachdruck vertreten.

Hier finden Sie Ihre Rechte als Fluggastz im Überblick!

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