Im Dopingfall Christian Mayrleb wird die Bundesliga aktiv. Gegen Pasching und Salzburg wird ermittelt.
Der Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Aufforderung des Österreichischen Anti-Doping-Comite (ÖADC) am Donnerstag ein Verfahren gegen die im Fall Christian Mayrleb beteiligten Klubs FC Superfund Pasching und Red Bull Salzburg eingeleitet. Weiters wurde die Bundesliga vom ÖADC darüber informiert, dass gegen den vom Senat 1 ausgesprochen Freispruch des Ex-Teamstürmers Einspruch erhoben wird. Der Senat 1 hatte das Verfahren gegen Mayrleb trotz positivem Dopingtest eingestellt.
Verfahren neu aufgerollt
Eine Unabhängige Schiedskommission der
Bundessportorganisation (BSO) wird daher das Verfahren gegen den jetzigen
Pasching- und früheren Salzburg-Profi noch einmal aufrollen. In die
Entscheidung werden die Bestimmungen des seit 1. Juli geltenden
österreichischen Anti-Doping-Gesetzes, die FIFA-Statuten und die
ÖFB-Statuten einbezogen. Verhandlungstermin wurde noch keiner genannt, dem
Stürmer droht nun nachträglich eine Sperre.
Rolle der Ärzte
Von Seiten der Bundesliga soll vom Senat 1
unter Vorsitz von Manfred Luczensky die Verantwortungen der in den Fall
involvierten Ärzte und Klubs abgeklärt werden. Salzburg und Pasching haben
bis 21. Dezember Zeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Der
Sitzungstermin ist ebenfalls noch offen. "Die Bundesliga ist bestrebt, mit
dem Thema Doping sensibel und transparent umzugehen. Dieses Verfahren soll
helfen, Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten innerhalb der Klubs
genauer zu definieren", meinte Bundesliga-Vorstand Georg Pangl.
Mayrleb gestand Einnahme
Mayrleb war am 6. November im Rahmen
einer unangemeldeten Trainingskontrolle des ÖADC positiv auf das auf der
Doping-Liste stehende Diuretikum CoDiovan getestet worden. Nach der
positiven A-Probe hatte er auf die B-Probe verzichtet und erklärt, das
Mittel seit rund einem Jahr (damals noch als Salzburg-Spieler) eingenommen
zu haben.
Der Senat 1 stellte das Verfahren gegen den Pasching-Stürmer jedoch ein, da Mayrleb kein leistungssteigerndes, sondern lediglich ein entwässerndes Mittel eingenommen hätte. Laut Meinung des ÖADC hätten es die beteiligten Ärzte jedoch offensichtlich verabsäumt, Mayrleb darüber zu informieren, dass es auf Grund eines verbotenen Wirkstoffs einer Ausnahmegenehmigung bedarf.