DFB sorgt mit Hammer-Urteil nach Petersen-Ausschluss für ein Novum.
Die kuriose Rote Karte für Freiburgs Nils Petersen wird nun doch annulliert. Das DFB-Bundesgericht hat der Berufung des Stürmers stattgeben. Das Gericht erklärte die erste Gelbe Karte, die gegen den Angreifer im Spiel gegen den FC Schalke 04 am Samstag verhängt worden war, für unwirksam und annullierte gleichzeitig die darauf folgende Gelb-Rote Karte wenige Minuten später.
Die Entscheidungsbegründung des DFB: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt. Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche ,stille Verwarnung´ kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."
Petersen hatte die erste Gelb Karte nicht gesehen, der Spieler hatte dem Schiedsrichter den Rücken zugedreht.
Nach dem Urteil ist klar, dass Freiburg 24 Minuten zu Unrecht in Unterzahl spielte. Trotzdem wird der Verein des exzentrischen Trainers Christian Streich kein Wiederholungsspiel fordern.
Die Bild sieht im Urteil eine große Gefahr für den DFB: "Mit dem überraschenden Petersen-Freispruch bringt sich der DFB selbst in Bedrängnis. Denn das Spiel muss jetzt eigentlich wiederholt werden! Hätte Freiburg mit 11 Mann noch den Ausgleich erzielt, die Partie vielleicht sogar gedreht? Nicht auszudenken, Freiburg steigt am Ende ab - weil dem Sportclub ein Punkt fehlt."