Urteil nicht rechtskräftig

Nase gebrochen: 5 Monate für Fußballer

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Profi eines Erste-Liga-Clubs am Straflandesgericht schuldig gesprochen.

Ein in der zweithöchsten österreichischen Spielklasse tätiger Profifußballer ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 22-Jährige hatte am 13. Oktober 2013 in einem Nachtclub in Wien-Mariahilf einem Kontrahenten die Nase gebrochen.

Grund der Rauferei unklar
Weshalb es zwischen den beiden jungen Männern im Vorraum der Damentoilette zu einer Auseinandersetzung gekommen war, ließ sich in der Verhandlung nicht klären. Weder der Angeklagte noch das Opfer - ein Angestellter in einem Baumarkt - lieferten diesbezüglich erhellende Angaben.

Mit Faustschlag Nase gebrochen
Fest steht, dass der Fußballer seinem Gegner am Ende mit der Linken einen Faustschlag versetzte. Der Verteidiger des Kickers sprach von einem "Lucky Punch". Für den offenen, verschobenen Nasenbeinbruch wurde dem Angeklagten zusätzlich zur Bewährungsstrafe ein Schmerzengeld von 1.400 Euro auferlegt. Einen Teil - nämlich 500 Euro - hatte der Fußballer mit in die Verhandlung genommen, wo er sie dem Verletzten mit dem Ansatz einer Entschuldigung in die Hand drückte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Sportler erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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