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Unsere Tiere

NÖ: Hunde angeleint und mit Beißkorb führen

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Nach Wien verschärfte auch Niederösterreich die Hundehaltung. Die Vierbeiner dürfen künftig in der Öffentlichkeit nur mehr an der Leine und einen Beißkorb tragend, geführt werden.

Am 24. Oktober wurde im NÖ Landtag eine Änderung des Hundehaltegesetzes beschlossen. Es wird zur Pflicht an öffentlichen Plätzen und z.B. auch in Gasthäusern oder Parkanlagen allen Hunde (außer jene, die in eine "Handtasche" passen!) mit Leine und Maulkorb zu führen. Das widerspricht, so der Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutz-Organisation Animal Spirit,  den jahrelangen Erfahrungswerten sowohl von verantwortungsvollen HundehalterInnen, als auch den Aussagen praktisch sämtlicher seriöser Hundeexperten.

Von Tierschützern wird diese Novellierung und Verschärfung der Hundehaltung in NÖ als "populistisch" kritisiert. Die Gesetzesänderung bekämpft, wird argumentiert, "in keiner Weise die Ursachen möglicher Beiß-Vorfälle – nämlich die Erziehung von Hunden durch sowie die Schulung von Besitzern – und schert sämtliche Besitzer und Hunde über einen Kamm sowie lässt völlig außer Acht, dass zu 99 Prozent das Problem am oberen Ende der Leine sitzt".

Die Suchhundestaffel der Österreichischen Hunde Sport Union ruft zur Beeinspruchung der vorliegenden Novellierung des NÖ Hundehaltegesetzes auf. Dazu wäre das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterziehen. Der Einspruch in Form eines Antrages auf die Durchführung einer Volksabstimmung dazu ist Niederösterreicherinnen und -österreichern, die im Land einen ordentlichen Wohnsitz haben und dort auch wahlberechtigt sind, bis 5. Dezember in ihren Gemeinden möglich.

Unsere Tiere - Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 17. November 2019, können Sie hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 24. November 18:30 Uhr.

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