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Unsere Tiere

Vollspaltenböden: Eine Qual für Schweine

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Vollspaltenböden, also harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind, bedeuten Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere. Sie widersprechen auch dem Bundestierschutzgesetzes.

Vollspaltenböden bedeuten Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere. Damit widersprechen sie § 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes. Ebenso berücksichtigt diese Bodenbeschaffenheit nicht die physiologischen und ethologischen Bedürfnisse von Schweinen, im Gegensatz zu § 13 (2) des Bundestierschutzgesetzes. Darüber hinaus fordert die EU-Mindestrichtlinie zur Haltung von Schweinen aus dem Jahr 2008, dass der Boden, auf dem die Tiere gehalten werden, "physisch angenehm" sein muss.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter machte nun auf Initiative des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) eine Eingabe, um ein amtswegiges Prüfverfahren und letztlich eine Missstandsfeststellung zu Schweinehaltung in der Mast erbitten. Der Volksanwalt teilte nun mit, dass er ein amtswegiges Prüfverfahren diesbezüglich eingeleitet hat. Bis Mitte Juni hat die Regierung nun Zeit, zu diesen offensichtlichen Widersprüchen Stellung zu nehmen. Die Grundlage für dieses Vorgehen ist, dass es in Österreich (noch) kein Verbandsklagerecht der Tierschutzorganisationen gibt. Sie können daher diesen Widerspruch nicht von einem unabhängigen Gericht prüfen lassen. Im Gegensatz zur Volksanwaltschaft, die dazu sehr wohl befugt ist.

Auch Sie können etwas gegen Vollspaltenböden tun und die VGT-Petition gegen diese Böden und für Stroh-Einstreu hier unterschreiben!
Oder unterschreiben Sie das Tierschutz-Volksbegehen!

Unsere Tiere - Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 19. Mai 2019, können Sie hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe von Unsere Tiere: 26. Mai um 18:30 Uhr.

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