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Werbebeschränkungen & AGBs

Hier finden Sie unsere Werbebeschränkungen und AGBs

Alkoholwerbung

 

Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für Spirituosen (im Sinne von Art 1 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 1576/89 vom 29. Mai 1989) ist untersagt.

Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und Teleshopping für alkoholische Getränke müssen folgenden Kriterien entsprechen:

Sie dürfen nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und insbesondere nicht Minderjährige beim Alkoholgenuss darstellen;
Es darf keinerlei Verbindung zwischen einer Verbesserung der physischen Leistung mit Alkoholgenuss oder dem Führen von Kraftfahrzeugen und Alkoholgenuss hergestellt werden;
Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, Alkoholgenuss fördere sozialen oder sexuellen Erfolg;
Sie dürfen nicht eine therapeutische, stimulierende, beruhigende oder konfliktlösende Wirkung von Alkohol suggerieren;
Unmäßigkeit im Genuss alkoholischer Getränke darf nicht gefördert oder Enthaltsamkeit oder Mäßigung nicht negativ dargestellt werden;
Die Höhe des Alkoholgehalts von Getränken darf nicht als positive Eigenschaft hervorgehoben werden.

 

Arzneimittelwerbung

 

Jede Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation für rezeptpflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte ist untersagt.
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alle anderen Arzneimittel, Medizinprodukte und therapeutischen Behandlungen muss leicht als solche erkennbar, ehrlich, wahrheitsgemäß und nachprüfbar sein.
Teleshopping für alle Arzneimittel und therapeutische Behandlungen ist untersagt

Die Werbebestimmungen des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes, sowie die in den Rechtsvorschriften für die Ausübung von Gesundheitsberufen enthaltenen Werbebeschränkungen bleiben unberührt.

 

Werbung für Druckwerke

 

Keine Einschränkungen

 

Parteienwerbung

 

Keine Einschränkungen

 

Werbung an Kinder und Jugendliche

 

Audiovisuelle, kommerzielle Kommunikation und Teleshopping dürfen Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen und unterliegen daher folgenden Kriterien zum Schutz Minderjähriger:

Sie dürfen keine direkten Kaufappelle an Minderjährige richten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnützen;
Sie dürfen Minderjährige nicht unmittelbar dazu auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Ware oder Dienstleistung zu bewegen;
Sie dürfen nicht das besondere Vertrauen ausnutzen, das Minderjährige zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben;
Sie dürfen Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.
Teleshopping darf darüber hinaus Minderjährige nicht dazu anhalten, Kauf-, Miet- oder Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schließen.

 

Unsere AGBs finden sie HIER

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