Schweiz

18 Jahre Haft für Mord an steirischem Callgirl

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Die steirische Edel-Prostituierte wurde erwürgt und geschlagen.

Wegen der Ermordung einer Steirerin soll ein 28-jähriger Schweizer für 18 Jahre ins Gefängnis und anschließend verwahrt werden. Dieses Urteil hat das Regionalgericht Emmental-Oberaargau am Donnerstag in Burgdorf verkündet.

Zusätzlich ordnete das Gericht eine ambulante therapeutische Maßnahme an. Der Mann hatte im März 2012 das Callgirl nach Langenthal bestellt und dort auf bestialische Art und Weise umgebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslängliche Haft gefordert, der Verteidiger eine zwölfjährige Freiheitsstrafe für angemessen betrachtet

Brutaler Mord
Als die Frau Geld für ihre Dienste verlangte, versetzte ihr der Angeklagte einen Schlag gegen die Schläfen. Danach würgte er die am Boden liegende Steirerin heftig, schlug und trat auf sie ein, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

18 Jahre Haft für Mord an steirischem Callgirl
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Leiche geschändet
Der Täter versuchte mehrfach, die 44-Jährige zu vergewaltigen. Dann stopfte er seinem Opfer Steine und andere Gegenstände in Körperöffnungen und ließ sie in einem Lichtschacht der Sportanlage zurück. Schließlich nahm er der Toten diverse Utensilien ab und entfernte sich mit ihrem Auto vom Tatort.

Junioren einer Handballmannschaft entdeckten die Leiche im Fensterschacht der Turnhalle. Wenig später stießen Ermittler in der Region Langenthal auf das Auto des Opfers, einen silbergrauen Mercedes.

Am 12. März wurde der mutmaßliche Täter festgenommen. Auch sein Bruder wurde vorübergehend in Untersuchungshaft genommen, später aber entlassen. Der mutmaßliche Täter gab an, alleine gehandelt zu haben.

Der Angeklagte habe die in der Ostschweiz wohnhafte Österreicherin aus völlig nichtigem Grund - zum Zweck reiner Triebbefriedigung - umgebracht. Zu diesem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in der Anklageschrift. Der Prozess am Regionalgericht Emmental Oberaargau ist auf vier Tage angesetzt. Der Urteilsspruch wird für Donnerstag erwartet.
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