Eltern schuldig gesprochen

Baby mit "Superfood" ernährt: tot

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Das Gericht in Belgien sprach die Eltern des Kindes schuldig.

Ein belgisches Gericht hat ein Elternpaar schuldig gesprochen, weil es seinem Baby, ohne einen Arzt zu konsultieren, nur pflanzliche Milchalternativen gab, bis es mit sieben Monaten an Mangelernährung starb. Die Eltern hätten, "ohne es zu wollen", den Tod ihres Kindes herbeigeführt, befand das Gericht in Dendermonde am Mittwoch. Es verurteilte die Eltern zu sechs Monaten auf Bewährung.

Die Eltern des kleinen Lucas waren nach den Feststellungen des Gerichts überzeugt, dass ihr Kind weder Laktose noch Gluten verträgt - einen medizinischen Beweis dafür hatten sie aber nicht. Nachdem es mit dem Stillen nicht richtig klappte, fütterten sie das Baby mit milchähnlichen Produkten aus Buchweizen, Quinoa, Reis und Hafer, ohne dies mit einem Arzt abzustimmen.

"Bewusst" keinen Arzt aufgesucht

Lucas starb im Juni 2014. Zu dem Zeitpunkt war er dehydriert und wog nur 4,3 Kilogramm. Das Paar aus Beveren bei Antwerpen habe dem Baby "ungeeignete Nahrung" verabreicht, urteilte die Vorsitzende Richterin laut dem belgischen Sender RTBF. Sie machte die Eltern für den Tod ihres Kindes verantwortlich, da sie "bewusst" keinen Arzt aufgesucht hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Laut RTBF betreiben die Eltern einen Naturkostladen. Ihre Anwältin Karine Van Meirvenne sagte dem Sender, ihre Mandanten hätten den alarmierenden Zustand des Säuglings nicht bemerkt. Sein Gesundheitszustand habe sich laufend verändert; manchmal sei der Bub dünner geworden, dann habe er wieder zugenommen.

"Verwechslungsgefahr"

Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem anderen Fall, dass pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht als "Milch", "Rahm", "Butter" oder "Käse" vermarktet werden dürfen. Die Richter urteilten, trotz klarstellender Zusätze könne "eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden".

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