Bericht des Bundesnachrichtendienstes

Verdächtiger des Georgier-Mords womöglich gefährdet

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Deutscher Bundesnachrichtendienst soll Hinweis bekommen haben.

Berlin. Nach dem mutmaßlichen Auftragsmord an einem Georgier in Berlin gibt es einem Medienbericht zufolge Befürchtungen, dass der inhaftierte Verdächtige in Gefahr sein könnte. Der Bundesnachrichtendienst soll nach ARD-Informationen einen entsprechenden Hinweis bekommen haben.
 
Demnach sei damit zu rechnen, dass der mutmaßliche Mörder in der Haft gezielt getötet werden könnte, hieß es in dem Bericht vom Freitag - "und zwar auf Betreiben von derjenigen staatlichen Stelle in Russland, die ihn als Killer beauftragt haben soll". Der 49-Jährige sei deshalb in eine andere Haftanstalt verlegt worden. Auch die "Berliner Morgenpost" berichtete von einer Verlegung des Untersuchungshäftlings.
 
Die Berliner Justizverwaltung teilte mit, sie gebe keine Auskunft zu einzelnen Gefangenen. Auch der deutsche Auslandsnachrichtendienst äußerte sich auf Anfrage nicht: Der BND berichte "zu etwaigen Erkenntnissen und ‎zu operativen Aspekten seiner Arbeit grundsätzlich nur der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages", teilte ein Sprecher mit.
 
Der 40 Jahre alte Georgier war im August in einem Berliner Park erschossen worden. Der 49-jährige Tatverdächtige mit russischem Pass wurde festgenommen und schweigt zu den Vorwürfen. Wegen des Verdachts, dass staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien den Mord in Auftrag gegeben haben könnten, übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall. Die Bundesregierung wies zwei russische Diplomaten aus, Russland kündigte im Gegenzug eigene Schritte an.
 
Nach einem "Spiegel"-Bericht soll das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2017 einen Warnhinweis an die Behörden in Brandenburg und Berlin verschickt haben, wonach das spätere Opfer gefährdet sei, wenn seine Anwesenheit in Deutschland bekannt werde. In Sicherheitskreisen der Hauptstadt wurde ein Schreiben des Bundesamtes bestätigt. Jedoch soll es keine Warnhinweise enthalten. Auch Hinweise auf eine mögliche Bedrohung habe es nicht gegeben, hieß es.
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