"Auge um Auge"

Blinde Iranerin darf Peiniger blenden

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Der Vergeltungsakt ist durch ein Teheraner Gericht gedeckt.

Die Iranerin Ameneh Bahrami, die bei einem Säure-Attentat ihr Augenlicht verlor, ist zur Vergeltung in ihre Heimat gereist. Die im Gesicht entstellte Frau hatte vor Gericht erstritten, dass sie ihren Peiniger nach dem Prinzip "Auge um Auge" blenden kann. Das Urteil soll am Samstag in Teheran vollstreckt werden.

"Das wird für mich nicht nur eine Genugtuung für all das Leid, das mir angetan wurde, sondern auch eine Initiative, um Täter vor solchen Aktionen abzuschrecken", sagte die 32-Jährige in einer Presseerklärung, die die Nachrichtenagentur ISNA am Freitag verbreitete. Ameneh Bahrami lebt seit Jahren in Barcelona in Spanien.

Schwefelsäure ins Gesicht
Ein damaliger Verehrer und Mitstudent, Majid Movahedi, hatte Bahrami im November 2004 Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet. Grund war ihre Zurückweisung seiner Gefühle. Trotz mehrerer Operationen in Spanien ist sie auf beiden Augen blind.

"Auge um Auge"
Laut islamischen Gesetzen gibt es das "Auge um Auge"-Prinzip, das dem Opfer erlaubt, dem Täter das gleiche Leiden zuzufügen. Nach dem Gerichtsurteil darf sie dem Mann, der wegen der Tat eine Gefängnisstrafe absitzt, mit einer Pipette Säure in die Augen träufeln. Der Mann soll dafür betäubt werden.

Offen ist, ob sie das selbst ausführen oder - wegen ihrer Blindheit - ein Familienmitglied die Blendung übernehmen soll. Nach Angaben des mvg-Verlags in München möchte die Frau es aber selbst tun. In dem Verlag ist die Geschichte Ameneh Bahramis erschienen.

Der Fall und das Urteil des Gerichts im Jahr 2008 hatten weltweit für Aufsehen gesorgt. Auch iranische Stellen hatten versucht, das Opfer umzustimmen und dazu zu bewegen, auf die Vollstreckung zu verzichten.

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