Basiert Verordnung auf Rechtsgrundlage

Coronavirus: Mann klagt gegen Kontaktsperre

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Er wolle sich auch weiterhin mit seinen Freunden in aller Öffentlichkeit geben. Jetzt muss ein Gericht entscheiden.

Während über 2 Milliarden Menschen aufgrund der Corona-Krise angehalten sind, zuhause zu bleiben und so die rasante Ausbreitung des tödlichen Virus zu bremsen, klagt in Deutschland ein Mann ausgerechnet gegen das Kontaktverbot. Der Kläger aus Aachen will sich auch weiterhin mit seinen Freunden in aller Öffentlichkeit treffen. Derzeit sei das in Nordrhein-Westfalen allerdings nur mit zwei Personen möglich.

Dass er mit der Einhaltung dieser Vorschrift sich und andere schützen könnte, ist ihm wohl egal. Jetzt prüft das Oberverwaltungsgericht in Münster, ob die Verordnung der Landesregierung auf einer Rechtsgrundlage basiert und diese verhältnismäßig ist, berichtet die "Bild" online. Die Entscheidung soll nächste Woche fallen.

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