Nach Riesen-Cluster in Schlachthof

Deutsches Gericht hebt Corona-Lockdown in Gütersloh auf

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Nachdem ein riesiger Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies stattfand, wurde das öffentliche Leben im Kreis wieder eingeschränkt - unverhältnismäßig wie nun ein Gericht entschied.

Der Lockdown im nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh ist rechtlich nicht tragbar. Dies befand das Oberverwaltungsgericht in Münster und hob die Beschränkungen vorzeitig wieder auf.

Das Bundesland habe nach dem Ausbruch eines riesigen Corona-Clusters beim Fleischverarbeiter Tönnies neue Regelungen für den kompletten Kreis eingeführt. Laut Gerichtsurteil sei dies aber nicht mehr verhälrnismäßig, wie die "Bild" das Gericht zitiert.

Für den Kreis gelten die Bestimmungen noch bis in die Nacht auf Mittwoch 0 Uhr.

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