Unter Auflagen

EU-Urteil: Schwule dürfen Blutspenden

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Generelle Verbote sind unzulässig, heißt es in einem Urteil.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert. Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendeempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender gesichert werden kann, seien generelle Verbote unzulässig, heißt es in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Der EuGH verwies zur Begründung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. (Az. C-528/139)

Präzedenzfall in Frankreich
Ein französisches Gericht hatte beim EuGH angefragt, ob ein generelles Blutspendeverbot für Homosexuelle in Frankreich mit den Grundrechten der Union vereinbar ist. Die französischen Richter wollten an dem generellen Ausschluss der Risikogruppe festhalten und verwiesen darauf, dass die Rate der HIV-Ansteckung unter homosexuellen Männern in Frankreich im Untersuchungszeitraum 200-mal höher gewesen sei als unter heterosexuellen.

Auch in Österreich und Deutschland sind Schwule dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 in Deutschland drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Ausschluss nur bei hohem Übertragungsrisiko
Laut EuGH ist solch ein Ausschluss aber nur gerechtfertigt, wenn unter den Betroffenen eine hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV besteht und zugleich wirksame Nachweistechniken oder weniger belastende Methoden fehlen, um das hohe Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen.

Die französischen Richter müssen nun nach Maßgabe des EuGH prüfen, ob es mittlerweile wirksame Techniken zum Nachweis von HIV in Blutspenden gibt, oder ob durch die persönliche Befragung Homosexueller zu riskantem Sexualverhalten ebenfalls der Schutz von Blutspendenempfängern vor einer Ansteckung sichergestellt werden kann.

Grüne loben Urteil
Der deutsche Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hatte vor dem Urteil eine Lockerung des generellen Ausschlusses homosexueller Männer von der Blutspende gefordert. "Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Risiken rational benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse.

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