Schöffin für befangen erklärt

Eklat: Prozess gegen Berliner U-Bahn-Treter muss neu gestartet werden

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Hauptverhandlung wird neu am 26. Juni beginnen.

Wegen der Befangenheit einer Schöffin wird der Prozess gegen den Berliner U-Bahn-Treter neu aufgerollt. Das am Donnerstag begonnene Verfahren sei am Freitag ausgesetzt worden, die Hauptverhandlung werde am 26. Juni mit anderen Schöffen neu beginnen, erklärte die Berliner Justiz.

Das Gericht folgte damit dem Ablehnungsgesuch der Verteidigung des Angeklagten. Sie hatte die Unvoreingenommenheit der Schöffin bezweifelt, weil die Frau vor einigen Jahren in einem Leserbrief an eine Berliner Tageszeitung im Zusammenhang mit Jugendkriminalität die Kompetenz der zuständigen Behörden angezweifelt habe. In einem weiteren Leserbrief soll sie sich in anderem Kontext unangemessen über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert haben.

Dem 28-jährigen Angeklagten, einem Bulgaren, wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er hatte am 27. Oktober 2016 eine Frau auf der Stiege eines U-Bahnhofs im Stadtteil Neukölln von hinten mit Wucht in den Rücken getreten. Die Frau stürzte deshalb und verletzte sich. Auf der Suche nach dem Täter veröffentlichte die Polizei die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera. Die Bilder von der anscheinend grundlosen Tat sorgten deutschlandweit für Entsetzen.

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