Kurioses Urteil

"Ficken" ist eine geschützte Marke

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Ein deutscher Getränkehersteller ließ das Schmuddel-Wort schützen.

Bisher galt es als wenig salonfähig und wurde in seriöser Umgebung maximal als "F-Wort" umschrieben oder ganz ausgeklammert. Doch nun ist es amtlich: "Ficken" ist eine geschützte Marke. Das hat nach einem Bericht von Spiegel Online das deutsche Bundespatentgericht entschieden. Die Richter haben dabei ganz nach dem Grundsatz "Obszönität ist kein Hindernis entschieden."

Markenname für Getränke und Bekleidung
Geschützt ist die Bezeichnung "Ficken" ab sofort für Mineralwasser, Fruchtsäfte, Hochprozentiges und Kleidungsstücke. Doch der Weg bis zum Markenschutz für das Schmuddelwort war ein steiniger - und vor allem ein langer.

Patentamt verweigerte Eintragung ins Markenregister
Beantragt hat die Eintragung von "Ficken" ins deutsche Markenregister ein Spirituosenhersteller aus Süddeutschland. Doch beim zuständigen Patent- und Markenamt blitzte er ab. "Zu anstößig", hieß es in der Begründung der Beamten. Erst recht, da das Produkt mit dem pikanten Namen - ein 15-prozentiger Schnaps - vor allem auch unter Jugendlichen Absatz finden sollte.

Gericht: Geschmacklos, aber nicht diskriminierend
Mit der rigiden Auffassung der Patentbeamten wollte sich der findige Schnapsbrenner aber nicht abfinden und er legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Der Fall landete schließlich vor dem Bundespatentgericht. Dort kam dann die Wende: Zwar finden die Richter in München die Bezeichnung "geschmacklos", aber weder "diskriminierend" noch unerträglich. Schließlich stünde das F-Wort ja auch im Duden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Und damit ist die Eintragung ins Markenregister zulässig.

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