Sexuelle Belästigung

Mann (26) onaniert im Flixbus - und der Chauffeur tut nichts!

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Erst das Netz half, ihn dingfest zu machen.

München/Berlin. Auf der Fahrt von München nach Berlin passierte einer 24-Jährigen am Sonntagvormittag Unfassbares: Ein 26-jähriger Mann setzte sich neben sie, sprach sie auf Englisch an, holte kurz darauf sein Geschlechtsteil aus der Hose und begann, sich selbst zu befriedigen. Und das vor allen Fahrgästen, mitten im Bus! Die Frau ließ User im Netz daran teilhaben. Auf der App "jodel" schrieb sie: "Ich sitze gerade im Flixbus und der wixxer neben mir holt sich ernsthaft einen runter", schrieb sie im ersten Post.

Mann (26) onaniert im Flixbus - und der Chauffeur tut nichts!
© jodel

Zuerst waren die User skeptisch, ob die Geschichte überhaupt stimmt. "Pic or Paulaner" forderte von ihr einen Beweis: "Entweder du schickst ein Beweisfoto, oder ich schenke dem ganzen ebenso viel Glauben wie einer Geschichte aus dem Paulanergarten, nämlich gar keinen." Die 24-Jährige, das Opfer der Belästigung schickte daraufhin ein eindeutiges Foto.

Mann (26) onaniert im Flixbus - und der Chauffeur tut nichts!
© jodel

Laut der jungen Reisenden kam der Mann schließlich zum Höhepunkt und schlief schließlich ein. Die User rieten ihr zum Busfahrer zu gehen und den Mann zu melden, auf dass er aus dem Bus geworfen und angezeigt werde. Zuerst will die 24-Jährige das gar nicht, weil es ihr unangenehm ist. Doch die User drängen darauf. Sie lässt sich überzeugen, geht zum Busfahrer - doch der macht gar nichts. Er verweigert ihr die Hilfe.

Als sie aufgeben will, ermutigen sie die User, dass sie die Polizei rufen soll. Das macht sie dann auch. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und gegen ihn wird ermittelt.  

Polizeisprecher Michael Petzold vom Präsidium Mittelfranken zu "Bild": "Wir haben sofort zwei Wagen hingeschickt, den Bus im Großraum Nürnberg auf der A9 angehalten. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Mann aus Osteuropa, wurde vorläufig festgenommen und auf der Wache vernommen. Gegen ihn wird jetzt wegen exhibitionistischer Handlungen ermittelt (§183 Strafgesetzbuch, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Sexuelle Belästigung nach § 184i (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren) kommt nicht in Betracht. Dafür hätte er sein Opfer körperlich berühren müssen."

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