Kinderschutz in der Kirche

Papst will kanonisches Mindestalter für Heirat auf 16 anheben

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Papst Franziskus will das kanonische Mindestalter für die Eheschließung auf 16 Jahre anheben. 

Dieser Aspekt ist in dem 21-Punkte-Vorschlag mit Maßnahmen zum Kinderschutz enthalten, die der Heilige Vater den Teilnehmern an der viertägigen Konferenz im Vatikan vorgelegt hat.
 
Derzeit liegt das vom Kirchenrecht (can. 1083 par. 1) vorgesehene Mindestalter für die Heirat von Mädchen bei 14 Jahren, für Burschen bei 16 Jahren. Allerdings liegt es nach par. 2 in der Kompetenz der Bischofskonferenzen, ein höheres Mindestalter für ihre Region festzulegen.
 
In seinen 21 Punkten forderte der Papst die Präsidenten der Bischofskonferenzen auf, Einrichtungen mit kompetenten Personen einzurichten, die Missbrauchsfälle prüfen sollen. Bei Missbrauchsanzeigen sollen die Zivilbehörden im Einklang mit den Gesetzen des Landes, und auch die kirchlichen Behörden informiert werden. Wichtig sei auch die Einrichtung einer Stelle, zu der Missbrauchsopfer einfachen Zugang mit ihrer Anzeige haben können. Diese solle von der lokalen Kirchenbehörde unabhängig sein und aus Experten (Geistlichen oder Laien) bestehen, heißt es im Dossier des Papstes.
 

Kirche soll Unterstützung "für volle Genesung" garantieren

Missbrauchsopfer sollen "begleitet, geschützt und (therapeutisch, Anm.) behandelt" werden. Die Kirche solle ihnen die notwendige Unterstützung für eine "volle Genesung" garantieren. Das Bewusstsein über Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch solle dank der permanenten Fortbildung von Bischöfen und Kirchenleuten gefördert werden.
 
Laut dem Papst müsse auch das Recht des Angeklagten auf Verteidigung berücksichtigt werden. Daher sollten Diözesen vor einer endgültigen Verurteilung nicht die Namen der Verdächtigten veröffentlichen.
 
Der Papst drängt, dass Priesterkandidaten einer psychologischen Bewertung seitens qualifizierter Experten unterzogen werden. Außerdem sollen Vorschriften zur Regelung der Versetzung von Seminaristen oder Geistlichen von einer Diözese oder einer Kongregation in eine andere entworfen werden.
 
Die Ehehindernisse im kirchlichen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici
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