EU-Kommission

Verfahren gegen Polen wegen Richter-Pensionierung

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Oberste Richter in Polen sollen vorzeitig in Ruhestand gehen müssen.

Wegen der geplanten vorzeitigen Pensionierung von Richtern am Obersten Gericht in Polen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies teilte ein Sprecher am Montag in Brüssel mit. Angesichts der bevorstehenden Durchsetzung der Maßnahme sehe die Kommission Dringlichkeit. Polen habe einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.

Ein bereits im April in Kraft getretenes Gesetz in Polen sieht vor, dass oberste Richter nach dem 3. Juli bereits mit 65 statt bisher 70 Jahren in den Ruhestand gehen müssen. Die Regelung trifft rund ein Drittel der Richterschaft. Wer im Amt bleiben will, muss dies bei Staatspräsident Andrzej Duda beantragen. Kritiker befürchten, dass nicht genehme Richter auf diese Weise vorzeitig entfernt werden könnten.

Die EU-Kommission erhebt bereits seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch die rechtskonservative Regierung in Polen. Im Dezember hatte sie erstmals überhaupt ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet.
 


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