Wunsch scheiterte

Deutscher darf sich nicht James Bond nennen

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Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte die Namensänderung ab.

Ein Mann aus dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz, der sich seinen Namen auf den des fiktiven Geheimagenten James Bond ändern lassen wollte, ist mit diesem Wunsch nun vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage des Manns ab, der gegen eine Entscheidung der Gemeinde Bad Marienberg vorgegangen war.

Der Kläger hatte laut Gericht unter Vorlage ärztlicher Stellungnahmen eine Namensänderung beantragt. Er wollte demnach James Bond heißen, erklärte sich aber auch zu einer Kombination des Agentennamens mit seinem Vornamen einverstanden. Die Gemeinde lehnte den Wunsch ab.

Namensänderung nicht gerechtfertigt

Die Richter bestätigten die Entscheidung und erklärten, eine Namensänderung in James Bond sei nicht gerechtfertigt. Der Mann hatte demnach familiäre Probleme als Grund angeführt und angegeben, sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen. Die Richter erklärten dazu, es sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Konflikte mit einem anderen Namen beigelegt werden könnten.

Zudem handle es sich bei James Bond um einen Namen aus Film und Literatur, erklärte das Gericht. Auch in Kombination mit dem Vornamen des Klägers würde dieser Name stets mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht werden.

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