In 506 Fällen scheiterten im vorigen Jahr Abschiebungen per Flugzeug an den Piloten der Fluglinien.
Deutschland. Der deutsche Bundespolizei-Chef, Präsident Dieter Romann, ist sauer: Im Jahr 2018 scheiterten 506 Abschiebungen wegen den Piloten der Fluglinien. "Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Rechtslage dazu sei klar.
Die polizeilichen Personenbegleiter würden sicherstellen, dass von den Rückzuführenden keine Gefahren gegenüber den Passagieren und der Besatzungen ausgehen, so Romann.
Zwar habe der Pilot für die Sicherheit an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen“, sagt Romann. "Diese Aufgabenwahrnehmung als Beliehener stellt umgekehrt klar, dass der Pilot den originären Hoheitsträger nicht an seiner hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung hindern kann, vor allem nicht am Boden auf deutschem Staatsgebiet." Das sei die Rechtslage nach Paragraf 12 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes.
Die meisten Abschiebungen würden aber bereits vorher scheitern, da die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden könnten, erklärt der Bundespolizei-Chef.