Menschenverachtung

Deutsche Neonazis schlugen Alkoholiker tot

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Die beiden Rechten sollen einem Mann den Kopf eingeschlagen haben. Der Staatsanwaltschaft wirft ihnen Tötung aus Menschenverachtung vor.

Zwei deutsche Neonazis aus dem brandenburgischen Templin müssen sich seit Montag wegen des Mordes an einem Mann aus dem Obdachlosenmilieu vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den 19 und 22 Jahre alten Männern gemeinschaftlich begangenen Mord vor. Sie sollen den 55-jährigen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 in dessen ehemaliger Werkstatt zunächst brutal misshandelt und ihm dann den Kopf eingetreten haben.

Erster Prozesstag
Am ersten Prozesstag wurde nur die Anklage verlesen. Staatsanwalt Kay Clement sprach von exzessiver Gewalt aus menschenverachtender Gesinnung. Sven P. und Christian W. hätten ihr Opfer aus Verachtung vor einem Menschen am Rande der Gesellschaft ermordet. Sven P. warf er überdies vor, nur getötet zu haben, um zu sehen, wie ein Mensch stirbt. Die mutmaßlichen Täter hörten den Schilderungen reglos zu.

Laut Anklage hatten die Neonazis und ihr Opfer an jenem 21. Juli zunächst gemeinsam getrunken. Nachdem sie zusammen in eine frühere Werkstatt des Alkoholikers gegangen waren, kippte die Stimmung. Vermutlich nachdem Bernd K. eingeschlafen sei hätten die Angeklagten auf den am Boden liegenden Wehrlosen eingetreten, ihn gewürgt und mit einer abgebrochenen Flasche Hals und Gesicht zerschnitten, sagte Clement. An den schweren Verletzungen sei K. gestorben. "Um ihr Opfer weiter zu erniedrigen, warfen die Angeklagten Abfall und Brandbeschleuniger auf den Leichnam und versuchten ihn anzuzünden", erklärte der Staatsanwalt. Einem der Männer warf er zudem die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vor, weil dieser auf dem Weg zur Werkstatt "Sieg Heil" gerufen haben soll.

Verachtung als Motiv
Das Motiv für das Verbrechen sieht die Staatsanwaltschaft in der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten: Sie hätten Bernd K. verachtet, weil er Sozialleistungen bezogen habe, alkoholabhängig gewesen sei und vorübergehend im Obdachlosenheim gelebt habe, sagte Clement. Einer der Angeklagten soll ein T-Shirt mit der Aufschrift "Frontkämpfer", der andere mit einem Bild des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess getragen haben. Beide Angeklagte waren vorbestraft und nur auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.

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