Landgericht Osnabrück

Missbrauch von Waisenkindern: 13 Jahre Haft für Deutschen

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Aus Persönlichkeitsschutzgründen fand der Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Osnabrück/Lome. Das Landgericht Osnabrück hat einen ehemaligen Unternehmer wegen des sexuellen Missbrauchs von Waisenkindern im afrikanischen Togo zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der 66-Jährige sei bei den Taten planvoll und perfide vorgegangen, indem er die Situation der Kinder in dem Waisenhaus in einem Entwicklungsland gezielt ausgenutzt habe, urteilte das Gericht am Donnerstag.
 
Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt. Fünf Kinder im Alter von etwa zwei bis zwölf Jahren hat er demnach bei Besuchen in dem Waisenhaus in Togo missbraucht und vergewaltigt. Bei dem Mann wurden zahlreiche Foto- und Videoaufnahmen der Taten sichergestellt.
 

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 
Aus Persönlichkeitsschutzgründen fand der Prozess weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Angehörige des 66-Jährigen hatten die Polizei eingeschaltet. Angeklagt waren 41 Fälle meist schweren sexuellen Missbrauchs, zu denen es im Zeitraum von Jänner 2016 bis Februar 2018 kam.
 
Das Gericht hielt dem Mann zwar sein Geständnis und die Einsicht in die Folgen seiner Taten für die Kinder zugute. Strafverschärfend seien allerdings die erhebliche Zahl der Taten und das sehr junge Alter der Kinder. Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe sah das Gericht nicht. Der Angeklagte sei zu einer Therapie bereit, die auch Erfolg haben könnte.
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