Prozess in Regensburg

Quacksalber wollte Krebs wegpendeln

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Für ‚Heilpraktiker‘ existiert Krebs nicht. Man könne ihn ­allenfalls vom Teller essen ...

Bayern/Kärnten. Die Tragödie um die damals 46-jährige Anita B. aus dem Bezirk Wolfsberg ist schon ein paar Jahre her – die zweifache Mutter starb im April 2013. Doch der Kampf der Familie gegen ihren Peiniger, an den sie sich in größter Hoffnung gewandt hatte, ist noch nicht vorbei: Auf mehr als 109.000 Euro ­haben die Hinterbliebenen den Heilpraktiker, der glaubt und verbreitet, Krebs mit Pendeln behandeln zu können, verklagt. Ein entsprechendes ­Zivilverfahren läuft.
 
Berufsverbot. Strafrechtlich geht der Prozess gegen Wolfgang S. in Bayern gerade in der nächsten Instanz in Regensburg über die Bühne. Der 69-Jährige war zuvor am Amtsgericht zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnis und 5 Jahre Berufsverbot verurteilt worden. Doch der einstige Apotheker, der meinte, der Brustkrebs von Anita B. wäre nur eine Milchdrüsenverstopfung und die schmerzhaften Metastasen bloß Gelenksschmerzen, praktiziert weiter, weil das Urteil gegen ihn bisher nicht rechtskräftig ist.
 
Schulmedizin. Man kann nur hoffen, dass der völlig uneinsichtige Quacksalber bald aus dem Verkehr gezogen wird. „Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte die Richterin in erster Instanz. Die Therapie für Anita B., die laut Gutachten mit schulmedizinischer Behandlung zu 100 Prozent gerettet hätte werden können: Pendeln mit einem dreidimensionalen Biotensor sowie selbst hergestellte, jedoch völlig wirkungslose homöopathische Mittelchen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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