Urteil

Schweizerin muss streunende Katzen füttern

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Die schwerbehinderte Frau muss 300 Euro Strafe zahlen, weil sie das Füttern der Katzen nicht mehr gewährleisten konnte.

Ein Gericht im Schweizer Kanton Jura hat eine schwerbehinderte und alleinlebende Frau zu einer Geldstrafe von 300 Schweizer Franken (rund 180 Euro) verurteilt, weil sie das Füttern streunender Katzen nicht mehr gewährleisten konnte. Die Frau war in eine Notlage geraten, als sie umziehen musste und der neue Vermieter die Aufnahme der streunenden Katzen verweigerte.

Das Tierschutzgesetz sieht jedoch vor, dass jemand, der Tiere in seine Obhut übernimmt, sich um deren Wohlergehen kümmern müsse - selbst wenn er nicht der Besitzer ist, stellte das Gericht fest.

Die Verurteilte hat neben den streunenden Katzen noch eigene Tiere: zwei weitere Katzen, acht Kaninchen und ein Pferd. Mit Kleinanzeigen in Zeitungen und im Internet suchte sie anlässlich des Umzugs Gastfamilien für die vier Katzen, die sie von der Straße aufgegriffen hatte. Doch fand sich nur ein Abnehmer für eine der Katzen. Die Justiz wurde auf den Fall aufmerksam, weil die Dame von einem Nachbarn angezeigt wurde.

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