Um 55 Millionen Dollar reduziert

Strafe in US-Glyphosat-Prozess gesenkt - Bayer will dennoch berufen

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Richter reduzierte von Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen auf 25,3 Millionen Dollar - Konzern spricht von "Schritt in die richtige Richtung" 

San Francisco/Leverkusen. Trotz einer deutlich verringerten Strafzahlung will Bayer in einem wichtigen Glyphosat-Prozess in den USA Berufung einlegen. Der zuständige Richter Vince Chhabria reduzierte die von einer Jury verhängte Summe von gut 80 Millionen Dollar am Montag auf 25,3 Millionen Dollar (22,48 Mio. Euro).
 
Zwar sei das Verhalten von Monsanto "verwerflich" gewesen, erklärte der Bundesrichter in San Francisco. Allerdings sei der Schadenersatz-Anteil bei der Strafe mit 75 Millionen zu hoch angesetzt worden, insbesondere angesichts "eines Fehlens von Beweisen für eine bewusste Vertuschung eines bekannten oder offensichtlichen Gesundheitsrisikos".
 
Chhabria führte an, dass das Verhältnis zwischen regulärem Schadenersatz und sogenanntem Strafschadenersatz in einem verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen bleiben müsse. An dem Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung nichts.
 
Hardeman hatte den Glyphosat-haltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht. Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.
 

Strafschadenersatz verfassungsrechtlich zu hoch

 
Richter Chhabria hatte bereits zuvor angekündigt, dass der Strafschadenersatz zu hoch ausgefallen sei, da er den Schadenersatz verfassungsrechtlich bedingt nicht um mehr als das Neunfache übersteigen dürfe. Deshalb kürzte er ihn jetzt um 55 Millionen Dollar. Bayer begrüßte dies zwar in einem Statement als "Schritt in die richtige Richtung", blieb aber dabei, dass der Schuldspruch nicht der Beweislage entspreche. Der Konzern plane deshalb, bei einem Berufungsgericht Einspruch einzulegen.
 
Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März bereits in erster Instanz angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. Der Dax-Konzern ist in den USA mit mehr als 13.400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Bayer weist diese Vorwürfe zwar vehement zurück, unterlag aber in den ersten drei US-Prozessen. Der Fall Hardeman war der zweite Fall, der verhandelt wurde. Auch beim ersten wurde die Strafe später stark verringert.
 
   Bis es in den zahlreichen Verfahren zu endgültigen rechtskräftigen Entscheidungen kommt, könnte noch viel Zeit vergehen. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem großen Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden.
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