Drei Beschäftigte eines Krematoriums in Hof in Franken haben das Zahngold Toter verkauft - und gehen straffrei aus.
Drei Beschäftigte eines Krematoriums in Hof in Franken hatten in den vergangenen zwei Jahren in 600 Fällen Zahngold verbrannter Leichen entnommen und für insgesamt rund 50.000 Euro verkauft. "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist", sagte der Amtsrichter in der Urteilsbegründung.
Freispruch, aber Entlassung
Er sprach die Angeklagten im Alter
von 49, 51 und 53 Jahren vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei; die
Stadt Hof hatte sie aber fristlos entlassen, nachdem die Taten bekanntwurden.
Kein Diebstahl
Nach Auffassung des Richters deutet der Fall auf
eine Gesetzeslücke hin. Die Verbrennung von Leichen sei ein "kühler und
mechanischer Massenvorgang"; das Zahngold herauszunehmen habe "keinen
beschimpfenden Unfugcharakter". Auch die Verwertung des Zahngoldes sei nicht
strafbar. Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch
kein Diebstahl vor.
Stadt verwertet Hüftgelenke
Während des Prozesses wurde
bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände
von verbrannten Leichen verwertete. Strafrechtlich liege der Fall in einer
Grauzone, sagte Labandowsky.