Knallhartes Urteil

Zwei Jahre Haft für bayrische Ärztin wegen falscher Masken-Atteste

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Wegen der Ausstellung von Hunderten falschen Masken-Attesten ist eine Ärztin aus Oberbayern zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Aufgrund der mangelnden Schuldeinsicht der Angeklagten sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, erläuterte Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer am Freitag. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hätten Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Prozess hatte bereits am Mittwoch stattgefunden.

309 Atteste ohne Untersuchung

In der Pandemie hatten insbesondere Corona-Leugner häufig versucht, von Ärztinnen und Ärzten Befreiungen von der Masken-Pflicht zu erhalten. Begründet wurde dies dann damit, dass die Inhaber der Atteste angeblich aus medizinischen Gründen keine Masken tragen könnten. Die angeklagte Medizinerin soll solche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben, ohne die Betroffenen richtig untersucht zu haben. Insgesamt ging es um 309 Fälle.

Dreijähriges Berufsverbot

Bei der Beschuldigten hatte es auch eine Durchsuchung deswegen gegeben. Trotzdem soll sie danach weiter falsche Bescheinigungen ausgestellt haben. Das Amtsgericht ordnete auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Frau an. Zudem wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt, das bis zur Rechtskraft des Urteils gelten soll.

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