Lybien

Berufungsgericht spricht Schweizer frei

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Der Fall sorgt für diplomatische Verstimmung zwischen den beiden Ländern.

Der Schweizer Rachid Hamdani ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts in Libyen freigesprochen worden. Das Schweizer Außenministerium (EDA) bestätigte am Sonntag entsprechende Angaben des libyschen Anwalts von Hamdani.

Haftstrafe hinfällig
Die 16-monatige Haftstrafe, die Ende November ausgesprochen wurde, ist somit hinfällig. Allerdings ist gegen Hamdani noch ein zweites Verfahren hängig. Dabei geht es um unerlaubte wirtschaftliche Tätigkeiten. In diesem Fall erschien Hamdani am Sonntag vor Gericht in Tripolis und kehrte danach in die Schweizer Botschaft zurück.

Dort befindet sich weiterhin auch Hamdanis Landsmann Max Göldi. Er war in der Angelegenheit bereits am Samstag vor Gericht erschienen. In seinem Fall ist auch noch das Urteil im Berufungsprozess wegen illegalen Aufenthalts hängig.

Die beiden Schweizer waren am 19. Juli 2008 in der libyschen Hauptstadt Tripolis festgenommen worden. Einige Tage zuvor hatte die Genfer Polizei Hannibal al-Gaddafi und dessen Frau wegen Misshandlung von Bediensteten festgenommen. Seither sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyen schwer belastet.

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