Weinmarktreform

EU erlaubt uns weiter Zucker-Zusatz im Wein

Teilen

Die EU-Agrarminister konnten sich einigen, die Anreicherung mit Zucker bleibt erlaubt.

Die EU-Agrarminister haben sich am Mittwoch in Brüssel nach fast zweitägigem Tauziehen auf eine Generalreform der EU-Weinmarktordnung geeinigt. Das verlautete aus Delegationskreisen und der EU-Kommission. Damit sollen die rund 1,3 Mrd. Euro, die jährlich aus dem EU-Haushalt für den Weinsektor zur Verfügung stehen, in Zukunft vor allem in die Modernisierung des Weinbaus und de bessere Vermarktung fließen. Die bisher übliche Destillation von Weinüberschüssen, die jährlich fast die Hälfte des EU-Weinbudgets verbraucht hat, wird nach einer Übergangsperiode abgeschafft.

Die nördlichen Weinländer, wie Österreich und Deutschland dürfen weiter Zucker zum Anreichern des Most vor der Gärung verwenden. Im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission war ein Aufzuckerungsverbot vorgesehen gewesen, das aber von der Mehrheit der Länder abgelehnt wurde.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.