Deutscher Bundestag

Ex-Minister Schily muss Ordnungsgeld zahlen

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Der SPD-Mandatar hat trotz Verpflichtung seine Nebentätigkeit als Anwalt dem Bundestag nicht offengelegt.

Der Deutsche Bundestag hat ein Ordnungsgeld von mehr als 22.000 Euro gegen den SPD-Abgeordneten und früheren Innenminister Otto Schily verhängt. Der Grund: Ihm wird vorgeworfen, seine Nebentätigkeit als Anwalt nicht offengelegt zu haben.

Bekanntgabe verpflichtend
Das Präsidium des Parlaments hat deshalb am Mittwoch einvernehmlich ein Ordnungsgeld in der Höhe von drei Monats-Diäten beschlossen. Schily ist laut Bundestag auch nach einer neuen Frist der Pflicht zur Offenlegung seiner Tätigkeit nicht nachgekommen.

Vorwarnung missachtet
Schon im Februar hatte das Bundestags-Präsidium erklärt, Schily verletze damit seine Pflichten nach den für alle Abgeordneten geltenden Verhaltensregeln. Er habe Mandate als Anwalt, die er seit dem 1. Jänner 2006 wahrgenommen habe und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt.

Der Sozialdemokrat beruft sich auf das Vertrauensverhältnis als Anwalt. Er will gegen die Strafe klagen.

In Österreich müssen die Nationalratsabgeordneten dann ihre Nebenjobs melden, wenn die Einnahmen daraus eine gewisse Summe überschreiten. Dann muss die Art der Nebentätigkeit angegeben werden, nicht aber die tatsächliche Höhe des Bezugs.

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