Abu Dhabi

Sohn des Scheichs beim Foltern gefilmt

Teilen

Das Video sorgt für große Empörung im arabischen Raum. Es zeigt wie der Sohn des Scheichs einen Mann brutal misshandelt. Das Innenministerium der VAE gibt keinen Kommentar dazu ab.

In arabischen Internet-Foren sorgt ein Video für Empörung, auf dem angeblich die brutale Misshandlung eines Mannes aus Afghanistan durch ein Mitglied der Herrscherfamilie des Emirats Abu Dhabi zu sehen ist. Ein Sprecher des Innenministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sagte am Montag auf Anfrage in Abu Dhabi: "Wir haben dazu keinen Kommentar abzugeben."

Video stammt aus dem Jahr 2004
Das Video, das aus dem Jahr 2004 stammen soll, zeigt, wie der gefesselte Mann in der Wüste von zwei Männern unter anderem mit einem Elektroschocker gefoltert wird. Die Männer beschimpfen ihn in arabischer Sprache und stopfen ihm Sand in Mund und Nase. Schließlich wird er mit einem Wagen überfahren. Einer der beiden Männer trägt eine Polizeiuniform. Bei dem zweiten Mann soll es sich nach US-Medienberichten um Scheich Issa Bin Zayed al-Nahayan, einen Bruder des Kronprinzen Scheich Mohammed Bin Zayed al-Nahayan, handeln.

Unklar ob es Sohn des Scheichs ist
Der US-Fernsehsender ABC hatte vergangene Woche gemeldet, das Innenministerium in Abu Dhabi habe eingeräumt, dass der zweite Mann Scheich Issa sei. Ein Sprecher des Ministeriums sagte jedoch am Montag, das Innenministerium habe zu dem Fall bisher keinerlei Erklärungen abgegeben.

Die VAE entstanden 1971 durch den Zusammenschluss der Emirate Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Fujairah, Umm al-Qwain, Ajman und Ras al-Khaimah. Die Nachbaremirate Katar und Bahrain (das später zum Königreich erhoben wurde) hatten es vorgezogen, ebenso wie Kuwait separat souverän zu werden. Zusammen mit Saudi-Arabien, Kuwait, Katar, Bahrain und dem Sultanat Oman bilden die VAE den Golfkooperationsrat (GCC). Den Ton geben in den Vereinigten Emiraten die Herrscherhäuser von Abu Dhabi (Familie Nahayan) und Dubai (Familie Maktoum) an.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.