EU-Urteil

Terror-Verdächtige dürfen kein Grundstück kaufen

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Wer auf einer Terrorliste geführt wird, darf keine Grundstücke erwerben

Der Europäische Gerichtshof hat einem Terrorverdächtigen den Kauf eines Grundstücks in Berlin verboten. Wer auf der Terrorliste der EU stehe, dürfe keine Grundstücke erwerben, urteilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Das Gemeinschaftsrecht gebiete ein Einfrieren aller Mittel von Personen, die wegen Verbindungen zu Osama bin Laden, dem El-Kaida-Netzwerk oder den Taliban auf der Terrorliste stehen.

Das zuständige Grundbuchamt in Berlin hatte sich nach Angaben des EuGH geweigert, das bebaute Grundstück auf die drei Käufer umzuschreiben. Einer von ihnen stehe auf der Terrorliste, argumentierte die Behörde. Der Fall kam vor ein Gericht. Dieses wiederum schaltete den EuGH ein, um die Rechtslage zu klären.

Die obersten EU-Richter in Luxemburg stellten nunmehr fest: Auch wenn der Käufer erst nach Abschluss des Kaufvertrags auf die Terrorliste gesetzt wurde, verbiete die entsprechende EU-Verordnung ein Umschreiben des Eigentums auf seinen Namen. Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource sei, dürfe jemand von der Terrorliste keines erwerben. Der Käufer könne es nach der Eintragung im Grundbuch nämlich beleihen oder weiterverkaufen, erklärte der EuGH.

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