Ob das wohl gut geht: In Bayern regiert seit über 40 Jahren erstmals eine Koalition. Diese hat sich am ersten Tag bereits zerstritten.
Gleich am Tag der Kabinettsvereidigung hat es den ersten Koalitionskrach in Bayern gegeben. Die CSU reagierte am Donnerstag mit scharfer Kritik auf Äußerungen des FDP-Abgeordneten Georg Barfuß zur islamischen Rechtsordnung Scharia. Barfuß hatte nach eigenen Angaben gefordert, anzuerkennen, dass Teile der Scharia bereits praktiziert würden. Dies müsse man akzeptieren, soweit es mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die CSU reagierte scharf
Der stellvertretende
CSU-Fraktionsvorsitzende Karl Freller bezeichnete die Äußerungen als "vollkommen
inakzeptabel". Nach seiner Lesart habe der FDP-Abgeordnete erklärt,
dass Teile der Scharia auch hierzulande angewandt werden könnten. "Damit
stellt Herr Barfuß unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auf den
Kopf", kritisierte Freller und forderte eine klare Abgrenzung von der
Scharia. "Auch vermeintlich zivile Bestimmungen dieser Rechtsordnung
wie Vielehe und die Benachteiligung der Frau im Erbrecht sind für uns
inakzeptabel", erklärte er.
Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann wies die Äußerungen des FDP-Abgeordneten zurück. Er sprach von einer Forderung zur teilweisen Einführung der Scharia durch Barfuß. "Die Scharia wird niemals Bestandteil unserer Rechts- und Werteordnung werden. Dies für Bayern zu fordern, ist mehr als abwegig", erklärte Herrmann.
Barfuß verteidigte seine Aussage
Er habe nichts gefordert,
sagte er der AP. Zudem habe er sich explizit nur auf die Teile der Scharia
bezogen, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Als Beispiele nannte er
Fasten- oder Gebetsvorschriften. Was nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
sei, wie das Abhacken einer Hand, dürfe nicht akzeptiert werden, betonte er.
Doch ob jemand fünf, sieben oder 27 mal am Tag bete, könne einem doch
vollkommen egal sein.
In einem am Donnerstagabend veröffentlichten Statement erklärte Barfuß: "Interpretationen, wonach ich die 'Einführung der Scharia in Bayern' gefordert hätte, entsprechen nicht der Realität und sind ein Missverständnis." Er habe "lediglich darauf aufmerksam machen wollen, dass es für eine funktionierende Bürgergesellschaft selbstverständlich sein und kein Problem darstellen sollte, wenn Mitbürgerinnen und Mitbürger moslemischem Glaubens religiöse Prinzipien beherzigen und praktizieren, die nicht im Gegensatz zu den verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staates stehen".